Das Leben hat es nicht gut mit Ursula Waser gemeint. Das Mädchen kommt 1952 in Rüti (ZH) als uneheliches Kind zur Welt. Dass ihre Mutter eine Jenische ist, macht es nicht einfacher. Schon bald ist klar, dass die Kleine «zu ihrem eigenen Besten» nicht bei ihrer Familie aufwachsen soll, nicht bei ihrer Mutter bleiben darf.
So kommt es, dass die kleine Ursula Kollegger (Mädchenname) bereits ein halbes Jahr nach ihrer Geburt von der Polizei geholt und in ein Kinderheim gesteckt wird. Es ist der Anfang einer schier endlosen, quälenden Reise durch insgesamt 20 Heime. Dazu kommen noch vier Kurzaufenthalte in Pflegefamilien. Erst 1971, nach 26 Umplatzierungen in insgesamt acht Kantonen, werden Ursula Waser die ersten kleinen Schritte in die Selbstständigkeit erlaubt.
Aber war es wirklich das Leben, das es nicht gut mit Ursula Waser und rund 600 weiteren jenischen Kindern gemeint hat? Oder waren es vielmehr drei Artikel im Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1912 und ein Kinderhilfswerk? Die ZGB-Artikel 283 bis 285 regelten das behördliche Einschreiten innerhalb des Familienrechts. Da ist etwa zu lesen:
Die Stiftung Pro Juventute rief 1926 unter dem Namen «Kinder der Landstrasse» ein Hilfswerk ins Leben, das Kinder von Fahrenden von ihren Familien trennte und sie in Heimen oder Pflegefamilien unterbrachte. Sie sollten zu «brauchbaren Gliedern» der Gesellschaft erzogen werden. Das war aus Sicht von Staat und Stiftung im jenischen Umfeld nicht möglich. Ergo konnte unter Anwendung des Zivilgesetzes die elterliche Gewalt entzogen werden.
Unter der Leitung von Alfred Siegfried, Gründer des Hilfswerks und Mitglied des Pro-Juventute-Zentralsekretariats, wurde dies rigoros durchgesetzt. Der ehemalige Gymnasiallehrer begründete dies in einem Vortrag 1943 in Zürich folgendermassen: «Wer die Vagantität erfolgreich bekämpfen will, muss versuchen, den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen.» Mit Sprengen war die resolute Wegnahme der Kinder gemeint, denn bei den Erwachsenen sah der Basler keine Chance «auf Besserung».
Dass Siegfried, der 1924 wegen unzüchtiger Handlungen mit einem Schüler verurteilt worden war, bei Pro Juventute ab 1927 die «Abteilung Schulkind» leitete, ist grotesk. Sein Wirken, insbesondere gegen die jenischen Familien, wäre allerdings ohne eine breite öffentliche Unterstützung nicht möglich gewesen. Behörden, Pro Juventute, Vereine, Gönnerinnen und Gönner standen hinter ihm und ermöglichten damit das Wirken von Alfred Siegfried. Das tat er auch über seine Pensionierung hinaus. Etwa mit der Veröffentlichung seines Buches «Kinder der Landstrasse».
Siegfrieds Wille, die jenischen Familien zu zerschlagen, heisst für Ursula Waser: kein Lebenszeichen von der Mutter, kein Kontakt zur Familie. Dass ein Besuchs- und Kontaktverbot den Verwandten die Nähe zum Mädchen verbietet, weiss sie nicht. Dafür, dass ihre Suche nach der Mutter schmerzhafte Folgen hat. «Eine Zeit lang probierte sie uns abzuschleichen, und wir haben uns gesagt, dass ihr das im Blut liege, denn wir mussten recht streng werden bis das aufhörte», schreibt das Kinderheim La Margna aus Celerina (GR) im September 1955 an Alfred Siegfried.
Irgendwann findet sich Ursula Waser mit ihrem Schicksal ab: «Ich dachte, dass mich alle sitzengelassen hatten.» Die Resignation des Kindes fällt auch der Heimleitung auf. Allerdings ist die Interpretation eine ganz andere, wie ein kurzer Bericht an Siegfried 1957 zeigt: «Hin und wieder hat sie eine feste Hand nötig, aber im Allgemeinen macht sie mir nicht mehr Erziehungsschwierigkeiten als andere Kinder ihres Alters.»
Das Leiden hat kein Ende. Zwar kommt es mit den Jahren wieder zu einem Kontakt zur Mutter, Ursula Waser lebt zeitweise sogar mit ihr zusammen, doch von familiärer Wärme kann keine Rede sein. Die inzwischen 13-Jährige wird von ihrem Onkel und vom Stiefvater vergewaltigt. Die Konsequenz: Das Mädchen wird von der Mutter verstossen und muss 1966 in die geschlossene Erziehungsanstalt «Zum Guten Hirten» in Altstätten (SG).
Bevor Ursula Waser 1971 endlich selbst über ihr Leben entscheiden durfte, musste sie eine Lehre abschliessen. Das war Bedingung für die Entlassung aus der Anstalt. Hätte sie nicht bestanden, wäre der Aufenthalt verlängert worden.
Bis heute müssen Ursula Waser und zehntausende von den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Betroffene damit leben, dass es Staat und Gesellschaft nicht gut mit ihnen gemeint haben. Zwar hat die Aufarbeitung dieses unrühmlichen Kapitels der Schweizer Geschichte schon vor einiger Zeit begonnen, doch noch immer kommen neue Fälle und traurige Details ans Licht. Dass auch die Rolle der Justiz untersucht wird, dafür setzt sich Ursula Waser seit Jahrzehnten unermüdlich ein. Und dafür rollt sie auch immer wieder ihre schmerzhafte Vergangenheit auf.
Schlafen musste er bei den Tieren im Stall und erst wenn die Arbeit dort ganz fertig war durfte er noch ein bisschen in die Schule.
Auch das essen bekam er im Stall, nicht mit der Familie. Und er hatte ständig hunger, weil es viel zu wenig war.
Mit Kindern wurde zu jener Zeit (und noch früher noch mehr) oft sehr unzimperlich umgesprungen. Mit dem Hintergrund, dass alles zu ihrem Besten sei.