Zürich
Immobilien

Stadt Zürich darf laut Gericht Business Apartments einschränken

Stadt Zürich darf laut Gericht Business Apartments einschränken

06.06.2024, 16:09
Mehr «Zürich»

In der Stadt Zürich dürfen in den Wohnzonen nicht alle Wohnungen eines Hauses als Business Apartments vermietet werden: Das Verwaltungsgericht stuft diese Regelung, die eine Verdrängung von Erstwohnungen verhindern soll, als zulässig ein.

Business apartment, wohnung, shutterstock
Nicht alle Wohnungen eines Hauses sollen als Business Apartments vermietet werden dürfen.Bild: Shutterstock

Das Verwaltungsgericht habe bestätigt, dass die Zürcher Lösung geeignet sei, um die angestrebten raumplanerischen und sozialpolitischen Ziele zu erreichen, teilte die Stadt Zürich am Donnerstag mit. Es habe deshalb eine Beschwerde gegen eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) abgewiesen.

Stadt- und Gemeinderat hatten in der BZO den Passus eingebracht, dass befristet vermietete Zweitwohnungen wie beispielsweise Business Apartments und Airbnb nicht dem Wohnanteil angerechnet werden dürfen. In Wohnzonen muss damit der verlangte Wohnanteilspflicht zwingend mit Erstwohnungen erfüllt werden.

Ausserhalb dieses Wohnanteils sind derartige Nutzungen als Teil des Tourismusangebotes weiterhin zulässig. In Gebieten, wo der Pflichtwohnanteil niedrig ist, fällt die Einschränkung damit gering aus, wie die Stadt auf ihrer Website festhält.

In der Stadt Zürich gibt es rund 244'000 Wohnungen. Davon gelten 7250 oder 3,1 Prozent als Zweitwohnungen. Bei 4170 Wohnungen handelt es sich um gewerblich genutzte Apartmentwohnungen.

Für die SP der Stadt Zürich sind das noch immer zu viele: Business-Apartments würden die Wohnungsnot verschärfen und die Preise in die Höhe treiben, hielt die Partei in einer Stellungnahme vom Donnerstag fest. Sie kündigte an, eine Initiative ausarbeiten zu wollen, um «noch effektiver gegen die Zunahme von Business-Apartments» vorzugehen. (saw/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
11 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Massalia
06.06.2024 17:14registriert Juni 2021
Gut so. Da sieht man wieder einmal, wer sich für die Interessem der Mieter einsetzt. Und wer dagegen.
504
Melden
Zum Kommentar
avatar
slnstrm
06.06.2024 19:16registriert August 2023
Ich würde sagen, dazu sind Hotels da. Businesswohnungen sollten gar nicht erlaubt sein.
396
Melden
Zum Kommentar
avatar
Blaugrana
06.06.2024 16:23registriert Januar 2017
Sehr gut, endlich mal erfreuliche News zur Wohnungssituation in Zürich! Diese Business-Apartements sind Abzocke ohne gesellschaftlichen Mehrwert. Weg damit.
264
Melden
Zum Kommentar
11