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Was du über die Zürcher Leinenpflicht für Hunde wissen musst

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Was du über die Zürcher Leinenpflicht für Hunde wissen musst

Hunde dürfen vom 1. April bis zum 31. Juli nicht frei im Wald herumlaufen. Wer seinen Hund nicht anleint, muss gemäss Jagdgesetz eine Busse zahlen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Leinenpflicht im Kanton Zürich findest du hier.
10.06.2024, 14:5410.06.2024, 14:54
Gioia Niessner / ch media
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Die Leinenpflicht für Hunde sorgt nach wie vor für Gesprächstoff. «Ich finde es nicht korrekt. Es ist der falsche Weg, die ganze Welt zu bestrafen», kommentiert eine Hündelerin gegenüber TeleZüri die Leinenpflicht. Sie hat eine Petition zur Abschaffung dieser Pflicht lanciert – innert etwa zweier Wochen sind 6000 Unterschriften dazugekommen.

Die Leinenpflicht gilt seit 2023. Was waren nochmal die genauen Regeln? Die wichtigsten Details, kurz und knapp erklärt:

Wieso muss ich meinen Hund im Wald anleinen?

Es kommt immer wieder vor, dass Hunde Wildtiere jagen und sie sogar verletzen. Tiere wie Rehe und Füchse sind durch die Jagd erschöpft und leiden durch die Verletzungen Qualen. Sie müssen oft von ihren Leiden erlöst werden. Rehkitze und andere Jungtiere sterben, weil ihre Mütter fehlen. Deshalb hat der Zürcher Regierungsrat im November 2022 ein neues Jagdgesetz inklusive Leinenpflicht beschlossen.

Wo gilt die Leinenpflicht?

Das Zürcher Jagdgesetz schreibt vor, dass Hunde im Wald und 50 Meter ausserhalb des Waldes (am Waldrand) angeleint sein müssen.

Gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde?

Nein, eine generelle Leinenpflicht für Hunde gibt es im Kanton Zürich nicht. Die Leinenpflicht im Wald dauert vom 1. April bis am 31. Juli – während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Im Frühling bringen diese ihre Jungen zur Welt und sind anfälliger auf Gefahren als in anderen Jahreszeiten. Ausserhalb dieser Zeit dürfen Hunde frei im Wald herumtollen – jedoch auf Eigenverantwortung der Halterinnen und Halter. Dazu schreibt der Kanton: «Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.»

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anleine?

Wer gegen das Jagdgesetz verstösst, muss eine Ordnungsbusse von 60 Franken bezahlen.

Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht?

Ja. Jagd-, Rettungs- und Diensthunde sind von der Pflicht ausgenommen – sofern sie im Einsatz sind. Auf Trainingsanlagen im Wald müssen Hunde auch nicht an die Leine. Die Areale müssen eingezäunt und ausbruchssicher sein.

Wie ist die Situation in anderen Kantonen?

In den angrenzenden Kantonen Aargau und Schaffhausen gibt es die Leinenpflicht im Wald schon länger als in Zürich. Deshalb kam es vermehrt zu «Hunde-Tourismus»: Hunde-Besitzerinnen und -Besitzer aus dem Aargau und Schaffhausen flüchteten über die Kantonsgrenze nach Zürich, um ihre Hunde freilaufen zu lassen.

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