Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Stadt Zürich eine Container- und Standortpflicht für Bio-Abfall. Liegenschaften, die bisher noch keinen Bio-Abfallcontainer hatten, werden im Laufe des Jahres 2023 ausgerüstet. Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) leert den bereitgestellten Bio-Abfallcontainer einmal pro Woche. Die Abfuhrdaten findest du im städtischen Entsorgungs-Kalender.
Die bestehenden, gut 16'000 Bio-Abfall-Abonnemente werden abgelöst. ERZ begann Anfang 2023 damit, rund 9000 zusätzliche Container aufzustellen. Bis alle Standorte entsprechend ausgerüstet sind, wird es nach Angaben der Stadt noch mehrere Monate dauern. Da die Container auf privatem Grund stehen, wird für jeden Standort eine Vereinbarung mit der Eigentümerschaft getroffen. Für Standorte, an denen kein Platz für einen Bio-Abfallcontainer vorhanden ist, ist eine Lösung auf öffentlichem Grund geplant. Hier dauert die Umsetzung länger und soll bis im Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Nein. Es können keine neuen Bio-Abfall-Abos mehr abgeschlossen werden. Die bestehenden Abos wurden per 1.1.2023 in die neue, flächendeckende Sammlung biogener Abfälle überführt.
Die Bio-Abfallcontainer werden so schnell wie möglich ausgeliefert, verspricht ERZ auf Anfrage. Die erste Tranche folge ab April, die zweite in der zweiten Jahreshälfte. Bis dahin brauche es leider noch etwas Geduld. Hierbei spiele eine Rolle, dass die Stadt von jedem einzelnen Liegenschaftsbesitzer eine schriftliche Einwilligung für das Stellen des Containers brauche.
Neu rechnet die Stadt Zürich pro Jahr mit 25'000 Tonnen Bio-Abfall. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Abo-Modells noch 17'000 Tonnen gesammelt. Der Anstieg wird 2027 also aller Voraussicht nach 50 Prozent betragen.
Die Höhe der Gebühr für den Pflicht-Container hängt von seiner Grösse ab. Es gibt drei Versionen. Ein 140-Liter-Container kostet pro Jahr 113.10 Franken, ein 240-Liter-Container schlägt mit 193.85 Franken zu Buche und für einen 770-Liter-Container verlangt die Stadt jährlich 624.65 Franken.
Es besteht die Möglichkeit, von der Containerpflicht befreit zu werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Bio-Abfall einer sachgerechten Kompostierung zugeführt wird. Dazu muss bei der Stadtverwaltung ein Antrag eingereicht werden. Mehr Infos gibt es auf der ERZ-Website.
Loser, pflanzlicher Gartenabfall: Balkon- und Topfpflanzen (ohne Gefäss), Erde ohne Steine oder Hydrokugeln, Laub, Unkraut und Fallobst, Rasen- und Wiesenschnitt, Schnittblumen, Stauden von Blumen und Gemüse, Strauch- und Baumschnitt bis 10 Zentimeter Durchmesser.
Küchenabfall: Eierschale, Eierkarton, Fruchtstein, Kaffeesatz, Teekraut, Kleintiermist inkl. Federn, Stroh, Heu und Sägemehl, Palmblatt-Geschirr, Rüstabfall von Früchten und Gemüse, Bio-Abfallbeutel mit Gitterdruck.
Speisereste aus dem Haushalt: Brot, Gebäck und Süssspeise, Fleisch und Fisch (auch Knochen und Gräte), Getreideprodukte, Reis, Hülsenfrüchte, Kochfett, Sauce, Milchprodukte, Käse, Ei.
Nichtorganischer oder nichtbiogener Abfall, Altholz, Asche und Zigarettenstummel, Blähton, Blumentopf und Steckschaum, Buchsbaum (vom Buchsbaumzünsler befallen), Christbäume, Einweggeschirr, Hundekot, Hygieneartikel (Binden, Tampons, Windeln, Verbandsmaterial), Katzensand, kompostierbare Kleider, Medikamente, Muschelschalen, Neophyten, Plastik, Plastiksäcke aus rezykliertem Plastik, Staubsaugerbeutel, Steine (Kies, Sand), Tee-/ Kaffeekapseln und -beutel, Verpackungsmaterial, Wertstoffe (Glas, Metall, Papier, Karton, PET-Getränkeflasche), Züri- und Kehrichtsäcke.
Generell dürfen Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen laut ERZ nicht im Bio-Abfallcontainer entsorgt werden. Dazu gehören kompostierbare Kaffee- oder Teekapseln, Einweggeschirr aus Maisstärke und Produkte/Verpackungen aus 100 Prozent Faserprodukten. Der Grund ist, dass diese Gegenstände bei der Sammlung von Auge nicht als solche erkennbar sind. Das Material muss aufwendig aus dem Bio-Abfall entfernt werden – oder der ganze Container landet wegen zu hohem Fremdstoffanteil in der Kehrichtverwertung. Zwei Ausnahmen gibt es: Bio-Abfallbeutel mit Gitterdruck sowie Kaffeekugeln, wie sie die Migros vor kurzem eingeführt hat.
Die Sammlung und Verwertung von Bio-Abfall wird teilweise durch die Abfallgrundgebühr finanziert, die jeder Haushalt und jeder Betrieb entrichtet. Dazu kommt eine Mengengebühr, deren Höhe von der Grösse des Bio-Abfallcontainers abhängig ist. Fremdentsorgen ist weder beim Bio-Abfall noch beim Hauskehricht erlaubt. Es gilt als illegale Entsorgung und kann angezeigt werden, was eine Geldbusse zur Folge haben kann.
Der Bioabfall aus der Stadt wird im Vergärwerk der Biogas Zürich AG im Werdhölzli zu Biogas und Kompostprodukten verarbeitet. Das Gas wird dann ins Netz des Energieversorgers Energie 360° eingespeist und steht als Treibstoff, zum Heizen, zum Kochen oder für die Stromproduktion zur Verfügung. Kompostprodukte können als Dünger verwendet werden.
Vor allem für Abfall aus dem Garten bietet die Stadt Zürich verschiedene Entsorgungswege an. Auf Bestellung und gegen Rechnung holt ERZ losen, pflanzlichen Gartenabfall mit einem Kranfahrzeug ab. Die Mindestmenge pro Auftrag beträgt zwei Kubikmeter. Für kleinere Mengen bietet sich der sogenannte Gartensack an. Dieser kann am Abfuhrtag mit dem Bio-Abfallcontainer vor 7 Uhr bereitgestellt werden. Du kannst deinen Gartenabfall ausserdem auch selbst zur Biogas Zürich AG bringen.