Obwohl die Asylzahlen sinken, ist das Thema in der Politik aktuell sehr präsent. Im September führte das Parlament sogar eine ausserordentliche Asyl-Session durch. Aber was bedeutet es überhaupt, in der Schweiz mit Asyl zu leben? Fokus der Analyse sind Personen mit dem «Ausweis N». Das sind Personen, die in der Schweiz Asyl beantragt haben und auf den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) warten.
Asylsuchende erhalten Sozialhilfe, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Die Unterstützung soll eine bescheidene, aber menschenwürdige Lebensführung und soziale Teilhabe ermöglichen. So steht es in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Zur materiellen Grundsicherung zählen der Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die medizinische Grundversorgung sowie die Wohnkosten – hier gelten je Gemeinde unterschiedliche Maximalansätze für ortsübliche Mieten. Weil sich diese je nach Wohnort stark unterscheiden können, bezieht sich der nachfolgende Vergleich nur auf den Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Der Grundbedarf richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt – meist ohne Unterscheidung zwischen Kindern und Erwachsenen. Die Auszahlung erfolgt durch die Gemeinden, die Kantone geben Ansätze und Empfehlungen vor.
Im Kanton Glarus erhalten Asylsuchende 12 Franken pro Tag. Eine Einzelperson erhält also in einem Monat mit 31 Tagen 372 Franken. Dieser Betrag soll die Ausgaben für Nahrung und Getränke, Hygiene, private Verkehrsauslagen, Handy, Freizeit und Unterhaltung decken. Für Kleidung wird pro Tag und Person zusätzlich zum Grundbedarf 1 Franken ausbezahlt.
Diese Aufteilung ist historisch bedingt, erläutert die Kommunikationsabteilung des Kantons Glarus auf Anfrage. Eine Integration in den normalen Grundbedarf sei in Planung. Inklusive Kleidungspauschale erhält eine alleinstehende Person also 403 Franken in einem Monat, eine vierköpfige Familie kommt auf 1'612 Franken.
Der Kanton Schwyz arbeitet ebenfalls mit Tagespauschalen. Laut dem «Handbuch für Asylsozialhilfe» beträgt diese bei einem Einzelpersonenhaushalt 14 Franken pro Tag. Für jede weitere Person im Haushalt beträgt die Tagespauschale 13.50 Franken, für das erste Kind 13 Franken, das zweite Kind 12 Franken und das dritte Kind 8 Franken. Gemäss Berechnungsbeispiel im Handbuch erhält eine Einzelperson im Kanton Schwyz monatlich 425 Franken, eine Familie mit zwei Kindern 1’597 Franken pro Monat. Davon müssen Essen und Getränke, Kleidung, Hygiene, Handy und Verkehrsauslagen für persönliche Ausflüge gedeckt werden.
Ähnlich hoch ist die Sozialhilfe für Asylsuchende in Schaffhausen. Gemäss kantonalem Praxisleitfaden erhält eine Einzelperson pro Monat 422 Franken ausbezahlt, eine vierköpfige Familie kommt auf 1'435 Franken. In dieser Monatspauschale enthalten sind Essen und Trinken, die laufende Haushaltsführung, Taschengeld, Kleidung, Gesundheitspflege, sowie «persönliche Ausstattung» (z.B. Schreibmaterial).
Als situationsbedingte Leistungen werden zusätzlich der Energieverbrauch oder Verkehrsauslagen vergütet. Wie die Leiterin des Kantonalen Sozialamts schreibt, hat der Kanton Schaffhausen eine umfangreiche Liste situationsbedingter Leistungen, «in der zum Beispiel Kosten für Freizeitaktivitäten und anderes geregelt sind». Die Ansätze seien darum nur bedingt vergleichbar mit anderen Kantonen.
Auch der Kanton St.Gallen kennt einen Leitfaden mit empfohlenen Unterstützungsansätzen. Eine Einzelperson erhält als Grundbedarf 500 Franken pro Monat, eine vierköpfige Familie 1'650 Franken. Diese Pauschale deckt Essen und Getränke, Kleidung, Hygiene, Energieverbrauch, öffentlicher Verkehr, Freizeitgestaltung, Internet, Handy, Sport und Unterhaltung ab.
Im Kanton Zürich entscheiden gemäss Auskunft der Medienstelle die Gemeinden über die Höhe der Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich. Die Sozialkonferenz des Kantons gibt Empfehlungen heraus. Gemäss diesen Empfehlungen wird eine Einzelperson mit 722 Franken unterstützt, eine vierköpfige Familie erhält 1'545 Franken.
Die monatliche Unterstützung für Asylsuchende variiert also von Kanton zu Kanton und teilweise von Gemeinde zu Gemeinde. Die Liste gibt einen Anhaltspunkt, die Unterschiede werden teilweise durch zusätzliche Leistungen ausgeglichen. Beispiele dafür sind separate Geldbeiträge für Kleider, Taschengeld, WLAN und Serafe-Gebühren oder Sachleistungen wie Mobiliar, Reinigungsmittel, Geschirr, Babynahrung etc.
Die erwähnten Zusatzleistungen gleichen die grossen Unterschiede jedoch nicht vollständig aus, schreibt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in einem Positionspapier. Obwohl Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen nicht direkt in den Geltungsbereich der Konferenz fallen, orientieren sich die zuständigen Stellen in den Kantonen bei der Ausrichtung der Unterstützungen häufig an den Richtlinien der SKOS.
Ingrid Hess, Leiterin Kommunikation bei der SKOS, bestätigt die Unterschiede zwischen den Kantonen, verweist bezüglich einer möglichen Vereinheitlichung aber an die Politik: «Das ist Föderalismus. Der Bund bezahlt den Kantonen einen Pauschalbetrag und die Kantone kümmern sich um die Versorgung der Flüchtlinge. Für eine Harmonisierung wäre somit die Konferenz der kantonalen Sozialhilfedirektorinnen und Direktoren (SODK) zuständig.»