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Verurteilte Lehrerin (29) dealt wieder mit Drogen

Verurteilte Lehrerin (29) dealt wieder mit Drogen

Aus einer ersten Verurteilung hat eine Lehrerin offenbar nichts gelernt. Nur wenige Monate danach dealt die 29-Jährige erneut und wird in Winterthur mit mehreren Gramm Heroin erwischt. Nun muss sie zahlen.
08.03.2024, 04:4111.03.2024, 07:18
Orgetorix Kuhn / ch media

Über 20 Portionen Heroin und mehrere Blister mit Medikamenten fand die Polizei bei der Kontrolle im September 2022. Dass die Polizei damals alles beschlagnahmte, hielt die 29-jährige Lehrerin aber nicht vom Dealen ab.

Bereits im März 2023 klickten bei der Lehrerin erneut die Handschellen. Dieses Mal hatte sie in des Winterthurer Bahnhofs eine Portion Heroin für 37 Franken an eine Frau verkauft. Zwei Nächte verbrachte die Dealerin danach in Polizeihaft. Gemäss einem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, unterrichtet die Lehrerin aktuell keine Kinder.

Auch in Bülach gedealt

Bereits im Frühling 2022 war die Lehrerin beim Dealen erwischt worden. Damals zusammen mit ihrem Freund, einem arbeitslosen Pizzaiolo. Die beiden verkauften am Bahnhof Bülach einem Mann für 200 Franken 5,83 Gramm Heroin. Verpackt war das Heroingemisch in einem sogenannten Minigrip, einem kleinen, wiederverschliessbaren Plastikbeutel.

Der vermeintliche Käufer stellte sich aber schnell als verdeckter Fahnder der Kantonspolizei Zürich heraus. Die damals 27-Jährige und der 39-Jährige wurden verhaftet und verbrachten daraufhin einen Tag in Haft. Später wurden sie per Strafbefehl verurteilt.

3600 Franken Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte die mittlerweile 29-Jährige vor kurzem erneut per Strafbefehl. Verhängt wurde eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken, total also 3600 Franken. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrensgebühren von 1000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft schreibt als Begründung für die nun unbedingte Geldstrafe: «Die Beschuldigte hat sich durch die bedingt ausgefällte Strafe offensichtlich nicht davon abhalten lassen, erneut straffällig zu werden, weshalb diese zu widerrufen ist, zumal die fragliche Probezeit mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland um ein Jahr verlängert wurde.» Der jüngste Strafbefehl gegen die Lehrerin ist rechtskräftig.

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