«Lieber Flughafen Zürich, wie kommt es, dass ich alle scharfen Gegenstände *vor* der Sicherheitskontrolle herausnehmen muss, und dann kann ich gleich *nach* der Sicherheitskontrolle eine ganze Sammlung von Schweizer Taschenmessern kaufen?», fragt der User auf X (ehemals Twitter).
Angehängt an den Post auf X sind Bilder von Regalen mit Sackmessern. Wieso ist dies erlaubt?
Der Flughafen Zürich erklärt auf X, dass Messer und Scheren mit einer Klinge von mehr als 6 Zentimeter nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Im Umkehrschluss gilt also: Taschenmesser mit einer Klingenlänge von maximal 6 Zentimeter sind im Handgepäck erlaubt und können auch nach der Sicherheitskontrolle erworben werden.
Einige User werfen dem Flughafen unter dem Post vor, dass die Klingen der verkauften Sackmesser aber länger seien als 6 Zentimeter. Auf Anfrage von ZüriToday kann die Medienstelle diesen Vorwurf entkräften. Nach der Sicherheitskontrolle seien keine Messer mit einer Klinge, welche länger als 6 Zentimeter ist, erwerbbar. Dies werde durch interne Prüfungen und eine etablierte Zusammenarbeit sichergestellt.
Der Eindruck der Twitter-User kommt aus einem relevanten Detail: Als Klinge wird laut Flughafen nämlich nur derjenige Teil des Messers verstanden, welcher geschärft ist und effektiv schneiden kann, die sogenannte «Cutting Edge Length». Die ganze Länge des Messers, die «Total Blade Length» kann länger als 6 Zentimeter sein.
Die User auf X haben also gleichzeitig recht und unrecht. Das Sackmesser ist tatsächlich länger als 6 Zentimeter. Aber weil seine Klinge in Einklang mit den Vorschriften der Luftfahrt nicht länger als 6 Zentimeter ist, darf es auch nach der Sicherheitskontrolle gekauft, und anschliessend mit an Bord genommen werden.