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Von leicht bis schwer verletzt – wie geht es solchen Unfallopfern?

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Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Von leicht bis schwer verletzt – wie geht es solchen Unfallopfern?

Ob auf Zürcher Strassen, auf Baustellen oder bei Schlägereien: Fast täglich werden Menschen verletzt. Dabei gibt es verschiedene Grade. Schutz & Rettung Zürich klärt auf.
20.04.2024, 05:3720.04.2024, 05:37
Liron Blumberg / ch media
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«Einer der beiden Verletzten, ein 53-jähriger Serbe, musste nach der medizinischen Erstversorgung durch die Sanität von Schutz & Rettung Zürich mit mittelschweren Verletzungen in ein Spital gebracht werden. Der zweite Mann, ein 34-jähriger Serbe, wurde leicht verletzt», so lautet eine Medienmitteilung der Stadtpolizei Zürich vom 8. April. Sowohl die Stadtpolizei als auch die Kantonspolizei und Schutz & Rettung geben in ihren verschickten Medienmitteilungen jeweils den Schweregrad der Verletzungen einer betroffenen Person an.

Die verschiedenen Grade der Verletzungen

Fast jeden Tag passieren in Zürich und Umgebung Unfälle. Haben die Opfer Pech, sind sie leicht verletzt, mittelschwer verletzt, schwer verletzt oder unbestimmt verletzt, wenn sie Glück haben, sind sie unverletzt. Doch was bedeuten diese Verletzungsgrade überhaupt? Die Sanität von Schutz & Rettung ist jeweils vor Ort und bringt Licht ins Dunkle.

Die Einteilung wird nach Ermessen gemacht

Der erfahrene Notarzt und Teil der ärztlichen Leitung von Schutz & Rettung, Herr Dr. med. Christoph Dübendorfer sagt gegenüber ZüriToday: «Es ist hervorzuheben, dass es keine scharfe Trennung der Verletzungsgrade gibt. Zwei Ärzte kommen nicht immer zur selben Beurteilung.» Es komme ebenfalls darauf an, ob die Einschätzung direkt an der Unfallstelle, mit eingeschränkten diagnostischen Möglichkeiten, oder im Spital erfolgt. Der langjährige Notarzt erklärt die verschiedenen Verletzungsgrade.

Unverletzt

Unverletzt ist eine Person, bei der keine fassbaren Verletzungen vorliegen.

Leicht verletzt

Die leichtverletzte Person hat einen Schaden am Körper erlitten. Dieser kann normalerweise ambulant behandelt werden. Es besteht keine Gefahr für das Leben und es liegen keine Hinweise für dauerhaft oder länger bestehende Einschränkung eines Organs oder einer Gliedmasse vor. Beispiele:

  • Kleiner Wunde der Haut
  • Einfacher Knochenbruch an Unterarm, Hand, Unterschenkel, Fuss und Schlüsselbein
  • Leichte Verbrennung ohne erwartete Narbenbildung

Mittelschwer verletzt

Bei einer mittelschwer verletzten Person benötigt es meistens einen stationären Spitalaufenthalt. Oft sind operative Eingriffe nötig. Es besteht aber keine Lebensgefahr. Beispiele:

  • Frakturen am Oberarm und Oberschenkel
  • Gehirnerschütterung
  • Grosse Weichteilwunden, welche im OP in Narkose versorgt werden müssen

Schwer verletzt

Bei einer schwer verletzten Person liegt bereits eine Lebensgefahr vor oder es kann sich wegen der Verletzung eine solche entwickeln. Eine schwere Verletzung kann auch eine sein, die nicht unbedingt lebensbedrohlich ist, jedoch eine schwere und bleibende Funktionseinschränkung zur Folge hat. Beispiele:

  • Schweres Schädel-Hirn-Trauma
  • Grössere Amputationsverletzungen
  • Ausgedehnte Verbrennungen, welche in einem Verbrennungszentrum behandelt werden müssen.
  • Jeder Patient, der aufgrund seiner Verletzungen vor Ort intubiert werden muss.
  • Verletzungen mit grossem Blutverlust (z. B. Leberverletzung, Verletzung grosser Gefässe ....)

Unbestimmt verletzt

Von einer unbestimmten Verletzung spricht man, wenn der Polizei keine rettungsdienstlichen Informationen vorliegen oder diese aus ermittlungstaktischen oder anderweitigen Gründen nicht genannt werden soll.

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