«Einer der beiden Verletzten, ein 53-jähriger Serbe, musste nach der medizinischen Erstversorgung durch die Sanität von Schutz & Rettung Zürich mit mittelschweren Verletzungen in ein Spital gebracht werden. Der zweite Mann, ein 34-jähriger Serbe, wurde leicht verletzt», so lautet eine Medienmitteilung der Stadtpolizei Zürich vom 8. April. Sowohl die Stadtpolizei als auch die Kantonspolizei und Schutz & Rettung geben in ihren verschickten Medienmitteilungen jeweils den Schweregrad der Verletzungen einer betroffenen Person an.
Fast jeden Tag passieren in Zürich und Umgebung Unfälle. Haben die Opfer Pech, sind sie leicht verletzt, mittelschwer verletzt, schwer verletzt oder unbestimmt verletzt, wenn sie Glück haben, sind sie unverletzt. Doch was bedeuten diese Verletzungsgrade überhaupt? Die Sanität von Schutz & Rettung ist jeweils vor Ort und bringt Licht ins Dunkle.
Der erfahrene Notarzt und Teil der ärztlichen Leitung von Schutz & Rettung, Herr Dr. med. Christoph Dübendorfer sagt gegenüber ZüriToday: «Es ist hervorzuheben, dass es keine scharfe Trennung der Verletzungsgrade gibt. Zwei Ärzte kommen nicht immer zur selben Beurteilung.» Es komme ebenfalls darauf an, ob die Einschätzung direkt an der Unfallstelle, mit eingeschränkten diagnostischen Möglichkeiten, oder im Spital erfolgt. Der langjährige Notarzt erklärt die verschiedenen Verletzungsgrade.
Unverletzt ist eine Person, bei der keine fassbaren Verletzungen vorliegen.
Die leichtverletzte Person hat einen Schaden am Körper erlitten. Dieser kann normalerweise ambulant behandelt werden. Es besteht keine Gefahr für das Leben und es liegen keine Hinweise für dauerhaft oder länger bestehende Einschränkung eines Organs oder einer Gliedmasse vor. Beispiele:
Bei einer mittelschwer verletzten Person benötigt es meistens einen stationären Spitalaufenthalt. Oft sind operative Eingriffe nötig. Es besteht aber keine Lebensgefahr. Beispiele:
Bei einer schwer verletzten Person liegt bereits eine Lebensgefahr vor oder es kann sich wegen der Verletzung eine solche entwickeln. Eine schwere Verletzung kann auch eine sein, die nicht unbedingt lebensbedrohlich ist, jedoch eine schwere und bleibende Funktionseinschränkung zur Folge hat. Beispiele:
Von einer unbestimmten Verletzung spricht man, wenn der Polizei keine rettungsdienstlichen Informationen vorliegen oder diese aus ermittlungstaktischen oder anderweitigen Gründen nicht genannt werden soll.