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Holzschopf brannte wegen Töpfer-Kurs – 300'000 Franken Schaden

Holzschopf brannte wegen Töpfer-Kurs – 300'000 Franken Schaden

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Der Töpfer-Kurs im Januar 2022 endete fatal. Das Kurslokal in Winterthur brannte nieder, die Lagerbestand wurde zerstört. Jetzt ist die Ursache geklärt und die Organisatoren des Töpfer-Kurses wurden verurteilt.
24.03.2023, 05:0024.03.2023, 05:00
Orgetorix Kuhn / ch media

Die Flammen frassen sich der Fassade entlang bis unters Dach. Der Schaden war enorm. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich schätzt ihn nach dem Brand im Januar 2022 auf rund 300'000 Franken.

Bereits in der Medienmitteilung deutete die Kantonspolizei Zürich an, dass die Brandursache im Zusammenhang mit einem Töpfer-Kurs stehen könnte. Neue Details gehen jetzt aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, hervor.

Raku-Töpferei verursacht Brand

An diesem Samstag im Januar fand in einem Holzschopf in Winterthur ein Töpfer-Kurs statt. Dabei wurde der Ton nach der sogenannten Raku-Technik gebrannt. Bei dieser Methode werden die Ton-Scherben nach dem Brennen in Holzspäne gelegt. Dadurch entsteht eine spezielle Prägung an den Kunstwerken.

Genau diese Holzspäne lösten später den Brand aus. Das Ehepaar, welches den Kurs leitete, löschte die Holzspäne am Nachmittag zwar mit Wasser, aber nicht genügend. Im Verlaufe des Abends, nach 20 Uhr, begannen die Holzspäne wieder zu brennen. Zu diesem Zeitpunkt lagerten sie in Zinkwannen hinter dem Holzschopf. Von dort breitete sich der Glimmbrand aus. Die Flammen frassen sich in den Dachstock hoch.

Rund 30 Feuerwehrleute von Schutz und Intervention Winterthur waren nötig, um das Feuer zu löschen. Auch das Kursleiter-Ehepaar kehrte an den Brandort zurück. «Als wir davon gehört haben, wussten wir sofort, was die Ursache sein musste», erzählt die erfahrene Kurs-Leiterin und ergänzt: «Wir haben selbstverständlich mit der Polizei kooperiert und ihr unsere Vermutung mitgeteilt.»

«Wir waren geschockt»

Das Ehepaar aus der Region muss nun für den verursachten Brand tief ins Portemonnaie greifen. Die Frau und der Mann werden wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst je zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt. Den Betrag von je 1200 Franken muss das Ehepaar also nicht bezahlen, solange in der zweijährigen Probezeit nicht vorfällt. Bezahlen müssen die beiden jedoch ihre Bussen von je 300 Franken und die Verfahrensgebühren von je 800 Franken.

Die Strafbefehle sind rechtskräftig. Die Rechnungen laut dem verurteilten Ehepaar bereits beglichen. «Wir waren geschockt, es war eine schwere Zeit», sagt die Kurs-Leiterin rückblickend.

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