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Spaziergängerin findet Marihuana bei Fussballplatz – Polizei verhaftet Dealer-Paar

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Bild: KEYSTONE/DPA/FABIAN SOMMER

Spaziergängerin findet Marihuana bei Fussballplatz – Polizei verhaftet Dealer-Paar

Über 100 Gram Marihuana und Haschisch wollte ein junges Dealer-Paar einem Bekannten weitergeben. Sie machten die Rechnung jedoch ohne eine aufmerksame Spaziergängerin.
17.09.2023, 09:1117.09.2023, 09:11
Orgetorix Kuhn / ch media
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Einen nicht alltäglichen Fund machte eine Spaziergängerin anfangs Juli im Zürcher Weinland. In einer kleinen Kiste fand die Frau 100 Gram Marihuana und 26 Gram Haschisch. Diese Menge Drogen hat einen Wert von über 1000 Franken und reicht für etwas mehr als 100 Joints.

Die Frau nahm die gefundenen Drogen mit und alarmierte die Polizei. Diese rückte sofort zum Fundort in der Nähe eines Fussballplatzes aus und traf auf ein junges Paar. Sie suchten etwas. Es war das Dealer-Paar, welches die Drogen zuvor dort für eine Übergabe platziert hatte.

Die ausgerückten Polizisten kontrollierten darauf hin das Dealer-Paar, wie aus einem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, hervorgeht. Es stellte sich heraus: Der 21-jährige Mann hatte seine 20-jährige Freundin angestiftet, die Drogen beim Fussballplatz für einen Dritten zu platzieren. Bei den anschliessenden Hausdurchsuchungen wurden bei beiden mehrere 100 Gramm Drogen und Dealer-Material sichergestellt. Beide verbrachten daraufhin zwei Nächte in Haft.

Vorbestraftes Dealer-Paar und regelmässige Kiffer

Der junge Mann und seine Freundin sind der Polizei und der Staatsanwaltschaft bestens bekannt. Beide sind vorbestraft. Der 21-Jährige einschlägig, rund einen Monat vor dem geplatzten Drogen-Deal wurde er bereits von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland per Strafbefehl verurteilt. Die 20-Jährige ist ebenfalls vorbestraft. Vier Monate vor dem jüngsten Delikt wurde die Frau wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt.

Geldstrafe und Busse

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat das Dealer-Paar nun per Strafbefehl verurteilt. Die Strafe für den jungen Mann fällt deutlich härter aus als jene seiner Freundin. Der Mann wird zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt, total also 4800 Franken. Dazu muss er eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrensgebühren von 800 Franken bezahlen. Der Strafe abgezogen werden ihm die zwei Nächte in Haft.

Die Dealerin kommt mit einer bedingten Geldstrafe davon. Sie wird zu 40 Tagessätzen à 40 Franken verurteilt, total also 1600 Franken. Bezahlen muss sie nur die Busse von 1000 Franken und 800 Franken für Verfahrenskosten. Die Probezeit wird um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

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