Die Wetter-Kapriolen und der heftige Niederschlag am Mittwoch war nicht genug: Im Kanton Zürich besteht noch immer eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Deshalb hat der Kanton erste Konsequenzen gezogen. Nicht genug für manche Gemeinden.
In den Gemeinden Neftenbach, Dättlikon und Pfungen ist ab Montag nicht nur im Wald, sondern auch in Gärten, auf dem Balkon oder auf Grillplätzen das Entzünden von Feuern verboten – es gilt ein absolutes Feuerverbot. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen dann nicht mehr mit Grillgeräten grillieren, die mit Kohle oder Holz betrieben werden. Vom Verbot ausgeschlossen sind Elektro- und Gasgrills.
Auch das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuer wird verboten. Das absolute Feuerverbot gilt bis auf Weiteres. Es wird erst aufgehoben, wenn die Temperaturen zurückgehen und es flächendeckend geregnet hat, schreiben die drei Gemeinden in einer Mitteilung. Auch die Gemeinde Niederhasli verhängt ein absolutes Feuerverbot – dies bereits ab Freitag. In der Gemeinde Volken im Zürcher Weinland gilt das Verbot per sofort.
Das kantonale Feuerverbot verbietet im ganzen Kanton Zürich:
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Diese sollten aber in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt werden.
(lea)