Schweiz
Justiz

Tötung im Zürcher Seefeld: «Aktenzeichen XY...ungelöst» bringt neue Hinweise

Tötung im Zürcher Seefeld: «Aktenzeichen XY...ungelöst» bringt neue Hinweise

02.09.2016, 11:3802.09.2016, 11:42
Mehr «Schweiz»
Blumen bei Arosasteig in Zuerich am Dienstag, 5. Juli 2016. Nach dem Toetungsdelikt vom Donnerstag im Zuercher Seefeld sucht die Kantonspolizei Zuerich mit einem oeffentlichen Fahndungsaufruf nach dem ...
Blumen beim Arosasteig in Zürich am Dienstag, 5. Juli 2016.Bild: KEYSTONE

Frischer Wind bei der Suche nach dem Verdächtigen in Sachen Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld: Der Fahndungsaufruf in der TV-Sendung «Aktenzeichen XY...ungelöst» vom Donnerstag im ZDF hat Wirkung gezeigt.

Es seien neue Hinweise eingegangen, erklärte die Kantonspolizei Zürich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Diesen gehe man nun nach.

Gesucht wird noch immer ein 23-jähriger Mann, der nach einem Hafturlaub nicht mehr in die zürcherische Strafanstalt Pöschwies zurückgekehrt ist. Die Kantonspolizei Zürich hat für Hinweise eine Belohnung von 10'000 Franken ausgesetzt.

Der Mann befand sich seit Februar 2014 im Strafvollzug. Der 23-Jährige, der als gewaltbereit eingestuft wird, war unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchten Raubes und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Gegen ihn besteht ein dringender Tatverdacht in Sachen Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld. Eine Passantin hatte am 30. Juni in der Nähe des Bahnhofs Tiefenbrunnen einen verletzten Mann gefunden, der mehrere Stichwunden am Körper aufwies. Der 42-jährige Zürcher verstarb noch vor Ort. (wst/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Parlament verhindert Mindestlöhne – und die Kantone sind sauer
Das Parlament hat eine Motion angenommen, die verhindern könnte, dass es in Zukunft weiterhin kantonale Mindestlöhne gibt. Dies verärgert die Kantone. Auch der Bundesrat, der nun mit der Umsetzung der Motion beschäftigt ist, lehnt diese eigentlich ab.

Einen schweizweiten Mindestlohn gibt es nicht. Doch viele Kantone führen örtliche Mindestlöhne ein. Das Parlament hat den Kantonen jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht: National- und Ständerat haben 2022 eine Motion von Mitte-Ständerat Erich Ettlin gutgeheissen. Diese verlangt, dass die Bestimmungen von allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zum Mindestlohn anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehe. Und zwar auch dann, wenn die minimalen Löhne in einem GAV tiefer sind als der kantonale Mindestlohn. Nun, und eineinhalb Jahre nach Annahme der Motion, muss der Bundesrat einen Umsetzungsvorschlag zu dieser Motion machen.

Zur Story