
Sag das doch deinen Freunden!
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat im vergangenen Jahr von den rund 39'500 Asylgesuchen 4910 einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Dabei fielen neun Personen durch. An das Staatssekretariat für Migration (SEM) erging eine Empfehlung, die Asylgesuche der Betroffenen abzulehnen. Dies werde in der Regel auch umgesetzt, so das SEM.
Allerdings dürften die meisten – wenn nicht alle – der neun Betroffenen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien, Irak, Afghanistan, Somalia oder Jemen stammen. «Normale» Asylbewerber aus diesen Staaten erhalten trotz negativen Asylentscheids eine vorläufige Aufnahme, bis die Lage in den Herkunftsländern eine Rückkehr erlaubt. Wer die Sicherheit der Schweiz gefährdet, für den entfällt das Rückschiebeverbot allerdings. Für ihn kommt Artikel 83, Absatz 7 des Ausländergsetzes zum Tragen. Demnach wird die vorläufige Aufnahme nicht verfügt, wenn der Betroffene
Einer Ausschaffung gefährlicher Personen stehen nun noch zwei Hindernisse im Weg. Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
Zuletzt kommen die bekannten Probleme im Vollzug: Will ein abgewiesener Asylbewerber die Schweiz partout nicht verlassen und wenn in sein Herkunftsland keine Sonderflüge möglich sind (was bei Syrien, Somalia und Jemen der Fall sein dürfte), dann bleibt er wohl oder übel hier, trotz Sicherheitsrisiko.
Was nicht bedeutet, dass er sich in der Schweiz frei bewegen kann. Dem NDB sind die betroffenen Personen aufgrund der anfänglichen Sicherheitsüberprüfung ohnehin bekannt. Das SEM erstattet zudem Meldung beim zuständigen Kanton, dessen Sicherheitsbehörden weitere Massnahmen ergreifen können.
Wieviele der neun im vergangenen Jahr als Sicherheitsrisiko eingestuften Asylbewerber die Schweiz tatsächlich verlassen haben oder müssen, kann das SEM auf Anfrage nicht sagen. Agesichts der Einschränkungen gemäss EMRK und im Vollzug ist davon auszugehen, dass es nicht alle sind.