Schweiz
Justiz

Landesverweis für Guineer laut Bundesgericht wegen guter Genesungschancen zulässig

Landesverweis für einen Guineer laut Bundesgericht wegen guter Genesungschancen zulässig

10.10.2019, 12:00

Das Bundesgericht hat die strafrechtliche Landesverweisung für einen Guineer bestätigt, obwohl dieser gesundheitliche Probleme hat. Aufgrund der guten Genesungschancen nach einem chirurgischen Eingriff in der Schweiz erachten die Lausanner Richter die Massnahme als verhältnismässig.

Der Mann kam 1996 im Alter von 36 Jahren in die Schweiz, wo er ein Asylgesuch stellte. Er machte geltend, in der Armee von Guinea Offizier gewesen zu sein. Wegen seiner Beteiligung an einem Staatsputsch sei er von einem Militärgericht zu Tode verurteilt worden.

Das Asylgesuch wurde zwar abgewiesen. Weil der Guineer mit einer Schweizerin ein gemeinsames Kind hatte, durfte er jedoch in der Schweiz bleiben, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor geht.

Der Strafregisterauszug des Mannes weist zahlreiche Einträge auf. So wurde er mehrmals wegen Diebstählen und anderen Delikten verurteilt. Allein zwischen Ende 2016 und November 2017 hat er gemäss Bundesgerichts-Entscheid 17 Einschleichdiebstähle begangen.

Besserung durch Operation

Im November 2018 verurteilte das Waadtländer Kantonsgericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten und sprach eine Landesverweisung von zehn Jahren aus.

Die Beschwerde vor Bundesgericht reichte der Verurteilte im Wesentlichen gegen die Landesverweisung ein. Er brachte vor, aufgrund seiner Harnwegprobleme müsse er einen Blasenkatheter tragen. Zudem leide er an Bluthochdruck und habe Schwierigkeiten mit der Atmung.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass mit der geplanten Operation in der Schweiz die Harnwegprobleme des Mannes gelöst würden, so dass er keinen Katheter mehr tragen müsse. Und die weiteren gesundheitlichen Probleme würden nicht ein solches Ausmass aufweisen, dass nach einer Rückkehr nach Guinea nur noch mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betroffenen gerechnet werden könne.

Aus diesem Grund erachtet das Bundesgericht die Landesverweisung als verhältnismässig und mit übergeordnetem Recht vereinbar. (Urteil 6B/2019 vom 27.09.2019) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Preisüberwacher pfeift Homegate, Immoscout und Ricardo zurück – Weko eröffnet Verfahren
Erstmals hat der Preisüberwacher eine einvernehmliche Regelung im Bereich von Internetplattformen abgeschlossen. Homegate, Immoscout und Ricardo werden transparenter und günstiger. Derweil zeigt sich: Die Wettbewerbkommission hat eine Vorabklärung eröffnet.
Schon seit Jahren sorgt die Swiss Marketplace Group (SMG) bei Kundschaft und Konkurrenz für Ärger. Grund sind Gebührenerhöhungen und intransparente Preismodelle für Privat- und Geschäftskunden. Zur SMG gehören unter anderem Plattformen wie Homegate, Immoscout oder Ricardo. Nach mehreren Beschwerden hat Preisüberwacher Stefan Meierhans 2023 verschiedene Abklärungen eröffnet. «Sollte ich einen Missbrauch feststellen, strebe ich mit den Betroffenen eine einvernehmliche Regelung an», sagte Meierhans Anfang 2024 zu CH Media.
Zur Story