«Die Direktion ist zurzeit damit beschäftigt, Fakten aufzuarbeiten, die es dem Stiftungsrat Kunstmuseum Bern erlauben werden, eine erste Lagebeurteilung vorzunehmen», teilte das Kunstmuseum Bern am Dienstagnachmittag mit. Vorläufig werden keine Medienfragen mehr beantwortet.
Nachdem das Amtsgericht München mit einer Meldung, es seien zwei Testamente des verstorbenen Kunsthändlers Cornelius Gurlitt eingegangen, verwirrt hatte, bekräftigte Gerichtspräsident Gerhard Zierl nun: Gurlitt hat nur einen einzigen Erben.
Beim Amtsgericht München seien zwar zwei Testamente des Kunstsammlers eingegangen, sagte Zierl. Das zweite sei aber lediglich eine Ergänzung und Präzisierung des ersten. Die notariell beglaubigten Dokumente sind laut offiziellen Angaben auf den 9. Januar und den 21. Februar 2014 datiert.
Gerichtspräsident Zierl sprach von einem «Universalerben», ohne das Kunstmuseum Bern als Erben zu bestätigen: «Zum Inhalt des Testamentes äussere ich mich nicht.» Auch wenn ein Alleinerbe eingesetzt werde, müssten nun alle gesetzlichen Erben informiert werden, fuhr Zierl fort. Innert sechs Monaten muss das Museum entscheiden, ob es das Erbe antreten will. Ein Teil der Sammlung steht unter Nazi-Raubkunstverdacht.
Sollte das Kunstmuseum Bern das Erbe ausschlagen, würden gesetzliche Erben in Betracht gezogen werden. Das wären unter Umständen auch entfernte Verwandte – denn der Verstorbene hatte keine Kinder und war nicht verheiratet. Als nächste Verwandte gelten gemäss Medienberichten der 93-jährige Cousin Dietrich Gurlitt und dessen 65-jähriger Sohn Ekkeheart. Letzterer hatte am Wochenende angekündigt, er erwäge eine Klage gegen das Vermächtnis Gurlitts. Es gebe Zweifel, ob der Verstorbene im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sei, als er sein Erbe regelte. (rar/dwi/sda)