Wegen Bundesrecht und Inländervorrang: Die Zahl arbeitender Asylsuchender ist zurückgegangen
Mit den Forderungen nach Bargeldverbot und Arbeitspflicht für Flüchtlinge irritierten CVP-Asylpolitiker vergangenes Wochenende selbst Parteifreunde. Das Diskussionspapier schlägt vor, Asylsuchende unentgeltlich arbeiten zu lassen – was sich nicht mit Bundesverfassung und Menschenrechtskonvention vereinbaren liesse.
Ausserdem geht die Zahl erwerbsfähiger Asylsuchender, die einer Arbeit nachgehen, zurück, wie der Tages-Anzeiger am Dienstag berichtet. Lag die Quote im Jahr 2000 noch bei 20 Prozent, waren es letztes Jahr noch knapp drei Prozent. Die Gründe:
- Die Anstellung von Asylsuchenden ist administrativ aufwendig und unattraktiv.
- Die tiefe Quote ist politisch gewollt. Während der ersten drei Monate dürfen Asylsuchende per Gesetz nicht arbeiten. Danach gelten sie als ausländische Arbeitnehmer, denen die Kantone nur unter Berücksichtigung des Inländervorrangs eine Arbeitsbewilligung erteilen dürfen.
Gemäss Tages-Anzeiger variiert diese Quote von Kanton zu Kanton stark (0,5 im Kanton Zürich, über 10 Prozent im Kanton Graubünden). Wie Markus Haltiner, stellvertretender Leiter des Bündner Migrationsamts gegenüber der Zeitung sagt, würde sich der Kanton stark für die Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden einsetzen. Der grösste Teil sei sehr arbeitswillig.
Politisch bleibe der Vorschlag ein Thema, heisst es im Bericht. Bereits in der im letzten Juni vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesenen Revision des Ausländergesetzes sei eine Aufhebung des Inländervorrangs für Asylsuchende enthalten. Ebenfalls enthalten sei sie in den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. (dwi)