Schweiz
Gesellschaft & Politik

Bundeskanzlei hat Ecopop-Initiative falsch übersetzt

Peinlicher Fehler

Bundeskanzlei hat Ecopop-Initiative falsch übersetzt

24.08.2014, 05:4421.10.2014, 16:40

Gut drei Monate vor der Abstimmung über die Ecopop-Initiative muss die Bundeskanzlei über die Bücher. Der Text der Initiative bedeutet auf Französisch nicht dasselbe wie auf Deutsch, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. «Die zitierte Passage ist tatsächlich falsch übersetzt, was die Bundeskanzlei bedauert», schreibt die Bundeskanzlei in einer Stellungnahme. 

Das bedeutet, dass gerade noch 35 Menschen pro Jahr einwandern dürften.

Passiert ist der Fehler ausgerechnet beim Herzstück des Begehrens, der Limitierung der Zuwanderung. Die Initianten möchten diese auf 0,2 Prozent der Wohnbevölkerung beschränken, womit netto und nach aktuellen Zahlen noch knapp 17'000 Menschen pro Jahr einwandern dürften. Der französische Text ist indes so formuliert, dass sich die 0,2 Prozent auf eine andere Bezugsgrösse beziehen. Umgerechnet bedeutete dies, dass gerade noch 35 Menschen pro Jahr einwandern dürften. 

Die Bundeskanzlei schreibt, trotz des Fehlers sei die freie Willensbildung der Stimmberechtigten nicht beeinträchtigt. Denn aus dem Kontext aller anderen Bestimmungen gehe klar hervor, was die Initianten wollten. Trotzdem prüft die Kanzlei nun, wie der Fehler noch korrigiert werden könnte. Im Vordergrund steht die Option, im französischsprachigen Abstimmungsbüchlein einen Hinweis auf die korrekte Auslegung des Texts anzubringen. (rey)

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