In der Schweiz sind im vergangenen Jahr knapp vier von fünf Stellungspflichtigen tauglich für den Militärdienst oder den Zivilschutz gewesen. Im Rahmen der Personensicherheitsprüfung wurden 368 Risikoerklärungen erlassen.
Die Militärdiensttauglichkeit hat sich laut VBS gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent erhöht, jene für den Zivilschutz um 0,4 Prozent. Je nach Kanton war die Tauglichkeitsquote sehr unterschiedlich. Sie variierte zwischen 58,0 Prozent im Kanton Jura und 81,6 Prozent im Kanton Appenzell-Innerrhoden.
In den Rekrutierungszentren der Schweizer Armee waren insgesamt 38'089 Stellungspflichtige abschliessend beurteilt worden, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Dienstag mitteilte.
25'254 von ihnen waren tauglich für den Militärdienst und 4622 für den Zivilschutz. Die Tauglichkeit betrug damit 78,4 Prozent, was einer Steigerung um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. 8213 wurden als medizinisch untauglich beurteilt. Die restlichen 1795 Stellungspflichtigen wurden aus verschiedenen Gründen zurückgestellt.
3651 aller Militärdiensttauglichen wurden als Durchdiener rekrutiert. Sie leisten ihre gesamte Militärdienstzeit am Stück. 249 Frauen stellten sich freiwillig der Rekrutierung. Davon erhielten 207 einen definitiven Entscheid: 184 waren militärdiensttauglich, drei schutzdiensttauglich und 20 medizinisch untauglich.
Gründe für medizinische Untauglichkeit haben rein körperliche, rein psychische oder gemischte Ursachen. Bei den körperlichen Ursachen standen Probleme im Bereich des Rückens und der grossen Gelenke sowie der allgemeinen Konstitution im Vordergrund. Im psychischen Bereich waren laut VBS Defizite bei der psychischen Belastbarkeit, depressive Verstimmungen und Ängste sowie Drogenkonsum häufige Gründe.
Im Rahmen der Personensicherheitsprüfung sämtlicher Stellungspflichtigen seien 368 Risikoerklärungen erlassen worden, schreibt das VBS weiter. Mit der Durchführung von Personensicherheitsprüfungen anlässlich der Rekrutierung will die Armee verhindern, dass Menschen, die ein mögliches Risiko für sich oder ihr Umfeld darstellen, eine Armeewaffe erhalten. (whr/sda)