
Das Liken rufschädigender Beiträge und Kommentare überlegt man sich besser zweimal.Bild: AP
Das Bezirksgericht Zürich verurteilt einen Mann wegen mehrfacher übler Nachrede – und weil er ehrverletzende Beiträge von Dritten auf Facebook mit «Gefällt mir» markierte.
29.05.2017, 16:4030.05.2017, 11:12
Dass man nicht einfach wahllos Kommentare und Posts auf Facebook liken sollte, musste ein Facebook-User auf die harte Tour lernen. Denn seine «Gefällt Mir»-Markierungen werden mit einer bedingten Geldstrafe geahndet.
Der beschuldigte Facebook-User bezeichnete auf Facebook den Tierschützer Dr. Erwin Kessler und den Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) als «Antisemiten», «Rassisten» und «Faschisten». Zudem ‹likte› er mehrere Kommentare von Dritten mit ähnlichem Inhalt. Daraufhin klagte Kessler beim Bezirksgericht Zürich.
Dieses gab heute Dienstag sein Urteil bekannt. Die Ehre von Dr. Erwin Kessler sei verletzt worden. Nicht nur durch die Wortäusserungen des Beschuldigten, sondern auch durch das Liken der Beiträge von Dritten. Mit dem Klick auf den «Gefällt mir»-Button befürworte der Beschuldigte die ehrverletzenden Inhalte klar und mache sie sich damit zu eigen.
Der Beschuldigte konnte nicht nachweisen, dass seine Äusserungen wahr sind oder er ernsthafte Gründe hatte sie zu publizieren. Daher wurde er wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. (ohe)
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