Alles auf einen Blick: So verschärft sollen wir nach dem 28. Februar ausschaffen
Die Durchsetzungsinitiative, über die wir am 28. Februar abstimmen, ist um einiges schärfer als die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die das Parlament beschlossen hat. Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Obwohl das Parlament die Auschaffungsinitiative von 2010 in ein Gesetz gegossen hat, hat die SVP die sogenannte Durchsetzungsinitiative lanciert. Unter anderem mit der Begründung, dass das Umsetzungsgesetz des Parlamentes eine Härtefallklausel beinhalte, mit der aus Sicht der SVP nötige Ausschaffungen weiterhin verhindert würden.
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xBLUBx
28.01.2016 14:53registriert September 2015
Manche Befürworter wissen nicht, dass der Täter nicht sofort ausgeschafft, sondern zuerst seine Strafe absitzen, bzw. büssen muss. Die Reduktion der Inhaftierten ist daher ein Märchen.
Ein Gedanke, der mich immer wieder wütend macht: Der National- und Ständerat hat diese Initiative für gültig erklärt. Eine Mehrheit der Politikerinnen und Politiker in Bern, die von uns dafür gewählt wurden, für das Wohl unseres Landes zu sorgen, sahen keinen Grund, eine Initiative zu stoppen, die gegen die Menschenrechts- und Kinderrechtskonvention verstösst. Für mich ist das ein unfassbares Versagen. Ob es auch katastrophale Folgen haben wird, sehen wir am 28. Februar. Die Tatsache, dass es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, kann uns nun sehr teuer zu stehen kommen.
Man sollte noch klarstellen, dass ohne DSI zwar total weniger Personen ausgeschafft werden, dafür mehr die schwere Verbrechen begangen haben. Mädchenbeschneider, Bombenbauer, Vermögensdelinquenten usw. dürften dank der DSI in der CH bleiben, jedoch nicht mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative des Parlaments. Siehe dazu: http://mobile2.tagesanzeiger.ch/articles/569d02c3ab5c377364000001
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Venezuela fordert vom Rüstungskonzern Ruag eine Rückzahlung von 35 Millionen Euro und die Zürcher Staatsanwaltschaft will Anklage gegen die Anführer der rechtsextremen Gruppierung Junge Tat erheben: Das findet sich in den Sonntagszeitungen.
Die Angebotsmieten dürften laut Angaben des Bundes um drei bis zu fünf Prozent pro Jahr steigen. «Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor grösser als das Angebot», sagte Martin Tschirren, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO), der «NZZ am Sonntag». Sollte es also zu keinem wirtschaftlichen Einbruch kommen, müsse mit einer Erhöhung gerechnet werden. Betroffen seien Haushalte, die neu auf den Wohnungsmarkt kämen oder umziehen müssten. Das Wohnthema werde stark politisiert, so Tschirren. Dies führe zunehmend zu Spannungen zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen. Eine Ursache sei, dass der Wohnungsmarkt vermehrt als Kapitalanlage diene. Hinzu komme, dass Bauland knapp geworden sei. Früher habe man das Problem der steigenden Nachfrage durch Einzonungen lösen können. Das sei heute nicht mehr möglich, erklärte Tschirren.