Erst letze Woche wurden Einsatzkräfte der Stadtpolizei Zürich und Sanitäter während eines Rettungseinsatzes von einem rund 300-köpfigen Mob angegriffen. Auch dieses Wochenende kam es wieder zu unschönen Zwischenfällen. In der Nacht auf Samstag wurde im Zürcher Niederdorf eine Patrouille mit Gegenständen beworfen. Gleichentags rückte die Polizei wegen einer Schlägerei aus – und wurde erneut attackiert. Bei allen Vorfällen trugen die teilweise vermummten Schläger FCZ-Fankleidung.
Wie aus einem Bericht der NZZ am Sonntag hervorgeht, ist die Fangemeinde des FCZ sehr jung. Das zeigt sich auch bei den Stadionverboten. Schweizweit müssen rund 660 Hooligans Sportveranstaltungen fernbleiben. 100 davon sind gewalttätige Anhänger des FC Zürich – und jede vierte Person ist minderjährig.
Im Fussball machen Hausverbote gegen unter 18-Jährige weniger als fünf Prozent aus. Somit ist der Anteil der jungen FCZ-Schläger im landesweiten Vergleich extrem hoch. Auch der Sicherheitsverantwortliche des Klubs bestätigt: «Die verhältnismässig vielen Stadionverbote für Jugendliche widerspiegeln, dass der FCZ überdurchschnittlich viele junge Fans hat.»
Der Zürcher Klub ist einer der wenigen, der sich zu Hausverboten äussert. Die Nationalliga empfiehlt, keine Angaben zu Sanktionen und zum Alter der Bestraften zu machen. Man wolle sich von den Geschehnissen abseits des Feldes distanzieren und «unangebrachte Vergleiche verhindern», zitiert die NZZ am Sonntag Ligasprecher Philippe Guggisberg.
Bis Hausverbote ausgesprochen werden, kann es Monate oder sogar Jahre dauern, da diese in der Regel erst nach Abschluss der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei erfolgen. Daraus ist zu schliessen, dass die Zahl der minderjährigen Hooligans höher ist als in der Statistik angegeben.
Die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart hat nun reagiert und Arbeitsgruppen, die sich mit Fangewalt beschäftigen, neu koordiniert. Bereits im September soll die erste Sitzung stattfinden. Unter anderem dürften härtere Strafen und raschere Verfahren diskutiert werden, wie es in St.Gallen bereits der Fall ist. Dort können Taten gleich vor Ort sanktioniert werden, wie die NZZ am Sonntag berichtet. (vom)