Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch des früheren Polizeichefs von Guatemala, Erwin Sperisen, abgewiesen. Der wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu Mord verurteilte schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger forderte die Aufhebung des Urteils und einen Freispruch.
Sperisen begründete sein Gesuch in erster Linie mit der mutmasslichen Befangenheit einer Richterin im bundesgerichtlichen Verfahren. Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass die vorgebrachten Ausstandsgründe zu spät geltend gemacht worden seien.
Sperisen rügte, dass die Richterin aus Genf stamme und dort als Staatsanwältin und später als Richterin gearbeitet habe. Sie sei durch ihre Mitgliedschaft in der Redaktion einer juristischen Zeitschrift mit dem Vater jenes Genfer Staatsanwalts in Kontakt, der die Untersuchung gegen ihn geführt habe. Der Vater des Staatsanwalts sei zudem ein Gründungsmitglied der Organisation Trial, die die Vorwürfe gegen ihn zur Anzeige gebracht habe.
Sperisen will erst durch einen im Dezember 2019 veröffentlichten Presseartikel von diesen Zusammenhängen erfahren haben. Das Bundesgericht zeigt in seinen Ausführungen auf, dass dies sehr unwahrscheinlich ist. Bereits während der Strafuntersuchung stellte Sperisen mehrere Ausstandsgesuche. Diese zeigten auf, wie genau er den Hintergrund der Involvierten und deren Umfeld recherchiert habe.
Auch objektiv würden die vorgebrachten Umstände keine Befangenheit der Richterin begründen, erklärte das Bundesgericht. Es bestünden keine engen Kontakte zum Vater des Genfer Staatsanwalts und die Richterin habe diesen lediglich in einigen wenigen, redaktionellen Treffen pro Jahr getroffen.
Sperisen wurde im November 2019 wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Hintergrund der Verurteilung ist eine Operation vom September 2006 zu seiner Zeit als Generaldirektor der Nationalpolizei in Guatemala. Bei dieser sollten die Behörden die Kontrolle über ein Gefängnis zurückerlangen. Dabei starben sieben Häftlinge.
Auf eine Eingabe von Javier Figueroa, die frühere rechte Hand Sperisens in Guatemala, ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Dieser forderte die Aufhebung des Urteils gegen Sperisen. Figueroa wurde in Österreich von einem Geschworenengericht von allen Vorwürfen freigesprochen. Das Urteil wurde nicht weitergezogen und ist rechtskräftig.
Javier Figueroa hat kürzlich eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen jene fünf Bundesrichter eingereicht, die die Verurteilung Sperisens bestätigt haben. Figueroa kritisiert, dass er im Sperisen-Urteil 123 Mal genannt und als Verantwortlicher zahlreicher Morde bezeichnet wird. (Urteile 6F_2/2020 vom 23.4.2020 und 6F_4/2020 vom 27.4.2020) (aeg/sda)