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Bundesgericht lehnt Antrag ab – Sperisen darf nicht in Hausarrest

Bundesgericht lehnt Antrag ab – Sperisen darf nicht in Hausarrest

04.03.2020, 09:5104.03.2020, 12:58
ARCHIVBILD ZUR VERURTEILUNG VON ERWIN SPERISEN ZU 15 JAHREN GEFAENGNIS, AM DONNERSTAG, 28. NOVEMBER 2019 ---- Former head of Guatemala's national police Erwin Sperisen talks to journalists at the ...
Der verurteilte ehemalige guatemaltekische Polizeichef Erwin Sperisen unterliegt vor dem Bundesgericht.Bild: KEYSTONE

Der zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilte schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger Erwin Sperisen bleibt im Gefängnis. Das Bundesgericht hat einen Antrag Sperisens auf Hausarrest und die Sistierung seines Revisionsverfahrens abgewiesen.

Der wegen Gehilfenschaft zu Mord verurteilte Sperisen hatte Anfang Jahr die Revision seines Urteils verlangt. Wenig später gelangte Javier Figueroa, der frühere rechte Arm Sperisens in dessen Funktion als Polizeichef in Guatemala, ans Bundesgericht.

Figueroa stand in Österreich vor Gericht und wurde dort von allen Tat-Vorwürfen freigesprochen. Er rügte, das Bundesgericht habe mit dem Urteil gegen Sperisen, in dem er immer wieder genannt wird, eine Ehrverletzung begangen.

Sperisen hat in seiner aktuellen Eingabe beantragt, dass seine Revision während der Behandlung von Figueroas Fall sistiert und ihm bis zum Abschluss seines Verfahrens wieder der Hausarrest gewährt wird.

Dies schliesst das Bundesgericht aus, weil die aufschiebende Wirkung und allfällige provisorische Massnahmen jeweils zum Ziel haben, den Zustand zu bewahren, wie er beim Zeitpunkt einer Eingabe war. Sperisen war nach dem Urteil des Bundesgerichts im November festgenommen worden.

(Verfügung 6F_2/2022 vom 02.03.2020) (wst/sda)

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