«Er gehört zu den grausamsten Femizid-Fällen»: Forderung nach lebenslänglich Gefängnis
Die Staatsanwältin hat am Dienstag im Baselbieter Femizid-Prozess eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Beschuldigten wegen Mordes und Störung des Totenfriedens gefordert. Dies soll in Begleitung einer ambulanten Massnahme erfolgen.
In ihrem Plädoyer am Strafjustizzentrum Muttenz wies die Staatsanwältin die Notwehr-Darstellungen des Beschuldigten zurück. Gerichtsmedizinisch sei erstellt, dass er seine Ehefrau 2024 in Binningen BL erdrosselt habe. Ein Messerangriff von ihr auf ihn sei widerlegt.
«Er gehört zu den grausamsten und erschütterndsten Femizid-Fällen in der Schweiz», sagte die Staatsanwältin. Die Erdrosselung wie auch Zerkleinerung der Leiche zeugten von Skrupellosigkeit und Missachtung des Lebens. Was die Strafzumessung auch erhöht: die seelische Verletzung der beiden Kinder, die ohne ihre Eltern und mit einer «unvorstellbaren Bürde» aufwachsen müssen.
Der beschuldigte 43-Jährige sei planmässig vorgegangen, sagte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe systematisch Spuren vernichten wollen. Wer sich in einer Panik befinde, wie dies der Beschuldigte am Vortag beteuerte, handle hingegen affektgesteuert. Er habe nicht die Polizei gerufen und auf die Rechtmässigkeit einer Notwehr verwiesen.
Planmässiges Verwischen der Spuren
Einen verwendeten Gastro-Stabmixer für grosse Gefässe hatte er bereits 2022 bestellt, obschon er keine Verwendung dafür hatte. Ebenso lagerte er zehn Liter Javelwasser, angeblich um Vorhänge zu reinigen. Er soll von der DNA-zersetzenden Wirkung gewusst haben. Im Haus wurde ein Lernprogramm für Anatomie gefunden. Er soll die Gebärmutter gezielt herausgeschnitten haben, was gemäss Experten Kenntnisse voraussetze, wie die Staatsanwältin weiter ausführte.
Die Behauptung des Beschuldigten vom ersten Prozesstag, es gebe keine Gewalt in seinem Leben, sei «evident wahrheitswidrig», sagte die Staatsanwältin. Der Ehemann gebe sich nach aussen als wohlwollende und offene Person, sei jedoch in der Beziehung kontrollierend gewesen. Die Staatsanwältin bezog sich unter anderem auf die Akten aus einer Ehetherapie über Handgreiflichkeiten wie auch auf Aussagen einer Ex-Freundin, die ihn ebenfalls als gewalttätig beschrieb.
Seine Frau beabsichtige, sich von ihm zu trennen. Dadurch fühlte er sich bedroht. Er wollte die beiden Kinder nur für sich haben. Erstellt sei, dass er sie aus verletztem Stolz zusammenschlug und in einem Bestrafungsakt tötete. Die Staatsanwältin sprach von «krass egoistischen» Beweggründen.
Der Beschuldigte folgte aufmerksam dem Plädoyer der Staatsanwältin, schüttelte immer wieder den Kopf und machte Notizen.
Hinterbliebene stellen Anträge im Baselbieter Femizid-Prozess
Die Angehörigen der getöteten Ehefrau und Mutter haben am Dienstag beim Baselbieter Femizid-Prozess Anträge auf Genugtuungen gestellt. Die Anwältinnen der Hinterbliebenen kritisierten den wegen Mordes beschuldigten Familienvater wegen fehlender Reue und Einsicht.
Anwältin Jessica Baltzer vertrat vor dem Strafgericht in Muttenz BL die beiden kleinen Kinder als Privatklägerschaft. Sie forderte eine Genugtuung von je 100'000 Franken. Die beiden Kinder wurden in ihrer psychischen Integrität schwer getroffen und werden voraussichtlich noch mehrere Jahre auf Therapien angewiesen sein, wie Baltzer sagte. «Sie werden ihr Leben lang damit zu kämpfen haben.»
Der Beschuldigte habe, nachdem er im Februar 2024 in Binningen BL seine Frau getötet hatte, die Kinder von der Kita abgeholt und mit ihnen ein Restaurant aufgesucht, «als ob nichts gewesen» wäre. Die Reuebekundungen des Vaters vom Vortag klängen wie «auswendig gelernt». Wenn ihm die Kinder wirklich so wichtig wären, würde er zugeben, was wirklich passiert ist, wie Baltzer weiter sagte. Am ersten Prozesstag hatte der Beschuldigte ein Notwehr- und Panik-Szenario beschrieben, was die Staatsanwaltschaft bestreitet.
Vater stiess auf die Leichenteile
Die Anwältin der Familie, Anina Hofer, stellte Anträge auf Genugtuungen von insgesamt 280'000 Franken für die Eltern und die Schwester der Verstorbenen. Zudem forderte sie eine Entschädigung von 21'000 Franken für die Mutter, die auch auf therapeutische Behandlung angewiesen ist.
Auch Hofer kritisierte die Schilderungen des Beschuldigten vom Vortag. Er stelle sich als «perfekter Ehemann und Vater» dar, schwärme von seiner Frau, nur um im nächsten Moment «umzuschwenken» und sie zu kritisieren. Hofer folgte der Staatsanwaltschaft und sagte, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die häusliche Gewalt von der Frau ausging. Der Beschuldigte habe sich nicht richtig entschuldigt. Mit seinem Geldangebot habe er sich selbst in ein gutes Licht stellen wollen, sagte die Anwältin weiter.
Hofer erwähnte auch, dass der Vater des Opfers auf die Tat aufmerksam wurde, als er im Einfamilienhaus auf die Leichenteile stiess. «Es gibt wohl keine schlimmere Art und Weise, vom Tod der Tochter zu erfahren.»
Es folgt das Plädoyer der Verteidigung. Es gilt die Unschuldsvermutung. (hkl/sda)
