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GPK geben keine Empfehlung zu Laubers Wiederwahl ab

GPK geben keine Empfehlung zu Laubers Wiederwahl ab

14.05.2019, 16:0014.05.2019, 16:20
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epa07561029 Swiss Federal Attorney Michael Lauber speaks during a press conference at the Media Centre of the Federal Parliament in Bern, Switzerland, 10 May 2019. Federal Attorney Michael Lauber is c ...
Bild: EPA/KEYSTONE

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michel Lauber ab. Sie wollen aber das Verhältnis zwischen dem Bundesanwalt und seiner Aufsichtsbehörde untersuchen.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) unter Hanspeter Uster hatte am Freitag eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eingeleitet. Gleichentags wurde bekannt, dass dieser bei den GPK eine Aufsichtseingabe gegen die AB-BA eingereicht hatte. Vor den Medien bezeichnete er die Disziplinaruntersuchung als «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft».

Die GPK griffen nicht in ein hängiges Disziplinarverfahren ein, schreiben sie in einer Mitteilung vom Dienstag. Die AB-BA müsse ihre Aufsicht unabhängig wahrnehmen können. Die Aufsichtseingabe des Bundesanwalts wollen die GPK behandeln. Zudem haben sie beschlossen, zur Klärung des unterschiedlichen Verständnisses über die Aufsicht eine Inspektion durchzuführen.

Damit solle die Stabilität und Glaubwürdigkeit der Strafverfolgung auf Bundesebene gestärkt werden, heisst es in der Mitteilung. Das Vertrauensverhältnis zwischen der AB-BA und dem Bundesanwalt sei erheblich gestört.

Verzögerungen möglich

Unter Druck ist Lauber wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zwar nicht unzulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung, weil unbeteiligte Dritte teilnahmen.

Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er machte aber geltend, sich nicht an dieses zu erinnern. Laut GPK gibt es derzeit «keine Anhaltspunkte, dass der Bundesanwalt diesbezüglich bewusst nicht die Wahrheit gesagt hätte».

Die nicht protokollierten Treffen könnten aber zu Verzögerungen in den Verfahren führen. Nach Angaben der GPK wurden bereits diverse Ausstandsbegehren gegen den Bundesanwalt und verfahrensführende Staatsanwälte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gestellt. Es werde sich zeigen, welche Folgen diese Begehren für die Verfahrensdauer und die Verjährung hätten, heisst es in der Mitteilung. (sda)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Leader
14.05.2019 17:05registriert September 2018
Was habe ich gesagt:
Rückgrat und Konsequenz zeigen- Fehlanzeige.
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mbr72
14.05.2019 17:12registriert Mai 2015
Die Schamgrenze von Amtsträgern/Politikern kennt keine Grenzen mehr...*kotz*
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bärn
14.05.2019 16:46registriert Juli 2016
super..... wer ist mitglied dieser kommission? so können wir gleich im herbst dafür sorgen dass diese nicht mehr gewählt werden... typisch dieser "entscheid" für nichts position zu beziehen... dieser unglaubwürdige typ (mit woww über 4000 kalendereinträgen... also in welcher zeit? 8 jahren? würde dann 1,3 termine pro tag bedeuten... respekt!!) muss weg
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