Ein wegen professionellen Waffen- und Drogenhandels beschuldigter Mann kommt auch nach über einem Jahr Untersuchungshaft nicht frei. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die St. Galler Staatsanwaltschaft fand bei einer Hausdurchsuchung Drogen, grosse Summen Bargeld und zahlreiche Waffen.
Das Bundesgericht bestätigt in einem am Freitag publizierten Urteil den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen. Diese geht trozt der langen Untersuchungshaft davon aus, dass der Beschuldigte Zeugen oder andere in den Fall involvierte Personen beeinflussen könnte.
Die Untersuchungsbehörde wartet nach wie vor auf den Zugang zu den Daten eines Krypto-Handys, das der Beschuldigte versiegeln liess. Das zuständige Zwangsmassnahmengericht muss darüber entscheiden, ob die Daten von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden dürfen. Weil die abhörsicheren Krypto-Handys insbesondere in kriminellen Kreisen verwendet werden, dürften sich weiter führende Informationen darauf befinden, wie auch das Bundesgericht bestätigt.
Der Beschuldigte wurde im Mai 2024 festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, wiederholt hochwertiges Kokain über einen Lieferanten an einen verdeckten Fahnder verkauft zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort und in den Geschäftsräumlichkeiten fand die Staatsanwaltschaft Kokain, grosse Summern Bargeld und verschiedene Waffen.
Darunter befanden sich 23 Faustfeuerwaffen, zwei Maschinenpistolen, sieben Schalldämpfer, sechs Handgranaten und mehr. Die Waffen waren zum Teil kaum auffindbar und wurden dank eines 3-D-Scanners und eines Endoskopes entdeckt. Die Auswertung des privaten Handys des Mannes zeigte, dass er auch Waffen zum Verkauf anbot. Dem Mann droht eine lange Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung. (sda)