Teenager müssen Zuschlag fürs Einsteigen in die 1. Klasse zahlen
Vier Teenagerinnen wollten nach der Schule in einen regionalen Zug in Luzern einsteigen. Wie es zu Stosszeiten öfter vorkommt, wurde der Eingang des 2.-Klasse-Wagens von anderen Passagieren überrannt, weshalb sie zur nächsten Tür auswichen. Dabei handelte es sich allerdings um den Eingang zum 1.-Klasse-Abteil, wie das SRF berichtet.
Die Aktion erscheint zunächst logisch, vor allem, wenn man nur im Eingangsbereich des Wagens stehen bleibt. Jedoch ist Vorsicht geboten: Bereits das Einsteigen in einen 1.-Klasse-Wagen ist verboten, wenn man nur ein Ticket für die 2. Klasse besitzt. Nachdem die Mädchen in den für sie verbotenen Bereich eingestiegen waren, wurden sie von zwei Kontrolleurinnen der Zentralbahn erwischt. Jede von ihnen muss einen Zuschlag von 75 Franken zahlen.
Die Mutter einer der 15-Jährigen findet die Strafe unverhältnismässig und beschwert sich bei den SBB. Die lassen aber nicht locker und antworten, dass es strengstens verboten sei, sich mit einem 2.-Klasse-Billett in der 1. Klasse aufzuhalten. Das Verbot gelte ebenso für «Gänge, Vorräume und Einstiegsbereiche der Wagen», wie die SBB von SRF zitiert werden.
Dabei galten im Jahr 2016 noch andere Regeln: Die SBB äusserten sich damals gegenüber watson, dass sich Passagiere mit einem 2.-Klasse-Billett auch im Eingangsbereich eines 1.-Klasse-Wagens aufhalten dürften – zumindest in regionalen Zügen.
Die SBB können sich daran nicht mehr erinnern, wie SRF schreibt. Auf Anfrage des Konsumentenmagazins Espresso heisst es lediglich, das Archiv reiche nicht bis ins Jahr 2016 zurück.
Die Luzerner Zentralbahn findet zwar ebenso, dass das Personal richtig gehandelt habe – der Zuschlag wurde jedoch um die Hälfte reduziert.
Lehrernetzwerk Schweiz will bezahlen
Nun äussert sich das Lehrernetzwerk Schweiz (LNCH) zum Vorfall und kritisiert die SBB scharf:
Die SBB zeigen laut LNCH «immer wieder einmal einen verfehlten Umgang mit Kindern und Teenagern und zeigen, dass sie gegenüber Schülerinnen und Schülern jedes Augenmass verloren haben». Die Eltern sollen sich beim Lehrernetzwerk melden, damit es den Zuschlag übernehmen könne: «Bei uns sind Teenager 1. Klasse. Daher übernehmen wir die vier Bussen der Mädchen aus dem Kanton Luzern und bitten die Eltern, sich bei uns zu melden.»
(hkl)
