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Meine Firma ist konkurs – muss ich dennoch Kindesunterhalt bezahlen?

Weniger Firmen mussten Konkurs anmelden (Symbolbild).
Bild: keystone
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Meine Firma ist konkurs – muss ich dennoch Kindesunterhalt bezahlen?

Ja. Auf deinen Antrag hin kann das Gericht den Unterhaltsbetrag jedoch anpassen. Dies dauert möglicherweise sehr lange. Nicht nur deswegen ist es oft besser für alle, wenn du mit deinem Ex-Partner eine einvernehmliche Lösung findest.
26.02.2021, 15:0126.02.2021, 15:10
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Trennst du dich von deinem Partner und Vater deines Kindes, muss das Gericht oder ihr selbst festlegen, wer wem wie viel Unterhalt bezahlen muss. Dieser Unterhaltsbetrag orientiert sich namentlich am Einkommen.

«Ein besonders schlechtes oder ein besonders gutes Jahr ändert an sich noch nichts an der Höhe des Unterhaltsbetrages.»

Massgebliches Einkommen bei Selbstständigen

Ist der unterhaltspflichtige Elternteil selbstständig, gilt nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der Regel der durchschnittliche Reingewinn der letzten drei Jahre als massgebliches Einkommen. Ein besonders schlechtes oder ein besonders gutes Jahr ändert an sich noch nichts an der Höhe des Unterhaltsbetrages. Hingegen passt das Gericht den Betrag grundsätzlich an, wenn der Einkommensrückgang dauerhaft und erheblich ist.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

«Grundsätzlich» bedeutet natürlich, dass dies nicht immer der Fall ist. Denn auch bei einem massiven Einkommensverlust musst du alles Zumutbare und Mögliche daran setzen, dein ursprüngliches Einkommen wieder zu erreichen. Machst du das nicht, berechnet das Gericht den neuen Unterhaltsbetrag allenfalls auf der Basis eines hypothetischen Einkommens und kommt so möglicherweise auf den gleichen Betrag wie ursprünglich festgelegt.

Dass Gerichte hier strenge Massstäbe anwenden, hat jüngst ein Beizer am eigenen Leib erfahren. Angesichts massiver Umsatzeinbussen hatte er vor Gericht eine Reduktion der Unterhaltszahlungen verlangt. Er stiess damit aber auf wenig Musikgehör: Denn das Gericht hat sämtliche staatlichen Abfederungsmassnahmen – im konkreten Fall die Kurzarbeitsentschädigung, aber auch eine mögliche Mietzinsreduktion – bei der Berechnung des Unterhaltsbetrages miteinbezogen.

Neuer Job muss möglich und zumutbar sein

Geht deine Firma Konkurs und verlierst du damit dein Einkommen massgeblich oder gar vollständig, gibt es in der Regel keine möglichen Abfederungsmassnahmen. Allerdings hast du möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, die als Einkommen gelten. Diese ersetzen natürlich nicht das gesamte ursprüngliche Einkommen. Das Gericht kann entsprechend den Unterhaltsbetrag anpassen, dabei kann gemäss Bundesgericht eine mehr als vier Monate dauernde Arbeitslosigkeit als «dauerhaft» gelten. Auch hier kann das Gericht allerdings ein hypothetisches Einkommen dazurechnen, wenn es dir zumutbar und möglich wäre, eine neue Anstellung zu finden, du dich aber zu wenig darum bemühst.

Ein langwieriges Gerichtsverfahren ist manchmal notwendig, aber gerade wenn es um Kinder und Geld geht, auch für alle Beteiligten schwierig und belastend. Wie so oft gilt deswegen auch hier: Am besten ist es in der Regel, eine Lösung ohne das Gericht zu finden. Allenfalls kannst du dich mit deinem Ex-Partner auf einen neuen Unterhaltsbetrag einigen. Einen aussergerichtlich genehmigten Unterhaltsvertrag könnt ihr abändern, sofern die Kindesschutzbehörde dies nicht ausgeschlossen hatte. Auch eine im Scheidungsurteil festgehaltene Unterhaltsregelung könnt ihr schriftlich anpassen. Die Kindesschutzbehörde muss diese Vereinbarung genehmigen um sicherzustellen, dass ihr die Interessen der Kinder wahrt.

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8 Kommentare
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Franz v.A.
26.02.2021 15:22registriert August 2019
Was nicht erwähnt wurde, wenn man zum Sozialfall wird, muss man nicht bezahlen, denn das Sozialamt übernimmt keine Unterhaltszahlungen und man ist eh auf dem absoluten Minimum. Ich kenne welche, die mussten deswegen vor Gericht antraben und wurden frei gesprochen.
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fax
26.02.2021 18:11registriert Juni 2014
Mütter (oder Väter) die Unterhaltsbeiträge nicht kriegen haben die Möglichkeit die unbezahlten Beträge vom Staat zu kriegen. Bis 6 Monate retour! Es gibt zu viele Väter (oder Mütter), die Ihr finanzielles Risiko auf die Kinder abwälzen und konstant zu wenig oder gar nicht zahlen!
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benn
26.02.2021 15:56registriert September 2019
Ja entgweder du machst was die frau verlangt oder sie zieht dir das letzte hemd aus und nimmt dir die kinder weg!
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