Neues Walliser Gesetz mit Tragweite: «Die zuständige Behörde haftet nicht für Schäden»
Exakt um Mitternacht am Neujahrstag ist im Wallis ein neues kantonales Baugesetz in Kraft getreten. Nur 86 Minuten später brach in der Bar Le Constellation in Crans-Montana ein verheerendes Feuer aus, das 40 jungen Menschen das Leben kostete und 119 weitere verletzte.
Ein einzelner Satz im neuen Gesetz könnte nun darüber entscheiden, ob die Gemeinde für Millionenschäden haftbar gemacht werden kann oder nicht, wie «Blick» am Samstag berichtet.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Kanton Wallis das revidierte Baugesetz. Der bisherige Artikel 25 wurde dabei neu als Artikel 37 übernommen – ergänzt um einen unscheinbaren, aber heiklen Zusatz. In Absatz 5 heisst es neu: «Die zuständige Behörde haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Bauherren und deren Vertreter gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstossen.»
Die Tragweite dieser Formulierung ist eindeutig enorm.
Sollte bei allfälligen Schadenersatzklagen das neue Recht zur Anwendung kommen, könnte sich die Gemeinde Crans-Montana jedenfalls aus der Verantwortung ziehen. Theoretisch wäre sie dann nicht haftbar für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Brand entstanden sind, wie «Blick» weiter berichtet.
Ob dieser Passus tatsächlich greift, damit dürfen sich nun Juristen und Gerichte beschäftigen. So oder so: Er dürfte für die Betroffenen entscheidend sein. (lyn)
