Trennst du dich von deinem Partner und Vater deines Kindes, muss das Gericht oder ihr selbst festlegen, wer wem wie viel Unterhalt bezahlen muss. Dieser Unterhaltsbetrag orientiert sich namentlich am Einkommen.
Ist der unterhaltspflichtige Elternteil selbstständig, gilt nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der Regel der durchschnittliche Reingewinn der letzten drei Jahre als massgebliches Einkommen. Ein besonders schlechtes oder ein besonders gutes Jahr ändert an sich noch nichts an der Höhe des Unterhaltsbetrages. Hingegen passt das Gericht den Betrag grundsätzlich an, wenn der Einkommensrückgang dauerhaft und erheblich ist.
«Grundsätzlich» bedeutet natürlich, dass dies nicht immer der Fall ist. Denn auch bei einem massiven Einkommensverlust musst du alles Zumutbare und Mögliche daran setzen, dein ursprüngliches Einkommen wieder zu erreichen. Machst du das nicht, berechnet das Gericht den neuen Unterhaltsbetrag allenfalls auf der Basis eines hypothetischen Einkommens und kommt so möglicherweise auf den gleichen Betrag wie ursprünglich festgelegt.
Dass Gerichte hier strenge Massstäbe anwenden, hat jüngst ein Beizer am eigenen Leib erfahren. Angesichts massiver Umsatzeinbussen hatte er vor Gericht eine Reduktion der Unterhaltszahlungen verlangt. Er stiess damit aber auf wenig Musikgehör: Denn das Gericht hat sämtliche staatlichen Abfederungsmassnahmen – im konkreten Fall die Kurzarbeitsentschädigung, aber auch eine mögliche Mietzinsreduktion – bei der Berechnung des Unterhaltsbetrages miteinbezogen.
Geht deine Firma Konkurs und verlierst du damit dein Einkommen massgeblich oder gar vollständig, gibt es in der Regel keine möglichen Abfederungsmassnahmen. Allerdings hast du möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, die als Einkommen gelten. Diese ersetzen natürlich nicht das gesamte ursprüngliche Einkommen. Das Gericht kann entsprechend den Unterhaltsbetrag anpassen, dabei kann gemäss Bundesgericht eine mehr als vier Monate dauernde Arbeitslosigkeit als «dauerhaft» gelten. Auch hier kann das Gericht allerdings ein hypothetisches Einkommen dazurechnen, wenn es dir zumutbar und möglich wäre, eine neue Anstellung zu finden, du dich aber zu wenig darum bemühst.
Ein langwieriges Gerichtsverfahren ist manchmal notwendig, aber gerade wenn es um Kinder und Geld geht, auch für alle Beteiligten schwierig und belastend. Wie so oft gilt deswegen auch hier: Am besten ist es in der Regel, eine Lösung ohne das Gericht zu finden. Allenfalls kannst du dich mit deinem Ex-Partner auf einen neuen Unterhaltsbetrag einigen. Einen aussergerichtlich genehmigten Unterhaltsvertrag könnt ihr abändern, sofern die Kindesschutzbehörde dies nicht ausgeschlossen hatte. Auch eine im Scheidungsurteil festgehaltene Unterhaltsregelung könnt ihr schriftlich anpassen. Die Kindesschutzbehörde muss diese Vereinbarung genehmigen um sicherzustellen, dass ihr die Interessen der Kinder wahrt.