DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

«Beschimpfung» reicht als Urteil nicht: Bundesgericht muss über Rickli-Rap entscheiden

18.01.2019, 10:1118.01.2019, 12:24

Das Bundesgericht wird sich mit dem Rap gegen Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) beschäftigen. Die Berner Generalstaatsanwaltschaft zieht das Urteil des Obergerichtes gegen fünf Berner Rapper vor die höchsten Richter nach Lausanne.

Im Fokus eine wenig schmeichelhaften Songs: Natalie Rickli.
Im Fokus eine wenig schmeichelhaften Songs: Natalie Rickli.
Bild: KEYSTONE

Verlangt wird – wie bereits vor Obergericht – eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung, wie Christoph Scheurer, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-sda erklärte.

Das bernische Obergericht hatte die Rapper in zweiter Instanz wegen Beschimpfung und übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, vom Vorwurf der sexuellen Belästigung aber freigesprochen.

Die fünf Rapper hatten den Song «Natalie Rikkli» samt Video im Jahr 2014 veröffentlicht. Darin deckten sie die Nationalrätin mit Schimpfwörtern ein und forderten sie zu sexuellen Handlungen auf. Vor Gericht entschuldigten sich die fünf Rapper. (sda)

Natalie Rickli im Gespräch mit Viktor Giacobbo

Video: watson
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Themen

Händler soll 66 Unfallautos als «unfallfrei» verkauft haben

Ein Luzerner Occasionshändler soll 66 Unfallautos als «unfallfrei» verkauft haben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat den 38-jährigen Serben wegen Betrugs angeklagt, wie sie am Freitag mitteilte. Sie beantragte eine unbedingte mehrjährige Freiheitsstrafe und einen Landesverweis.

In der Darstellung der Staatsanwaltschaft hat der Occasionshändler zwischen Dezember 2015 und Mai 2017 mindestens 66 Autokäuferinnen und -käufer arglistig getäuscht. In Inseraten und an Besichtigungsterminen habe er …

Artikel lesen
Link zum Artikel