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Schweizer Corona-Warn-App kommt «demnächst», aber es gibt einen Haken

Aline Trede, GP-BE, haelt ein rotes Schild in die Hoehe als Abstimmungsvorgabe fuer ihre Fraktion, an der ausserordentlichen Session der Eidgenoessischen Raete zur Corona-Krise, am Dienstag, 5. Mai 20 ...
Politik in Corona-Zeiten: Der Starttermin für die Schweizer Proximity-Tracing-App, die von DP-3T entwickelt wird, hängt noch von verschiedenen Faktoren ab.Bild: KEYSTONE
Analyse

Corona-Warn-App ist «demnächst» bereit, aber der Start könnte sich massiv verzögern

Die vom Forschungskonsortium DP-3T entwickelte Corona-Warn-App ist technisch fast einsatzbereit, doch mit der offiziellen Lancierung muss die Schweizer Regierung wohl noch länger warten.
06.05.2020, 08:3008.05.2020, 07:05
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Das Wichtigste in Kürze:

Der Bundesrat muss ein dringliches Bundesgesetz ausarbeiten, um die App in der Schweiz offiziell lancieren zu können. In der Sommersession im Juni soll es vom National- und Ständerat verabschiedet werden. Mit der breiten Lancierung der App sei frühestens im Juli zu rechnen, schreibt srf.ch.

Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll die Proximity-Tracing-App schon vorher zum Einsatz kommen, in einer Testphase, die «demnächst» starten und mehrere Wochen dauern soll, wie Gesundheitsminister Alain Berset erklärte.

Ständerat und Nationalrat haben sich für die dezentralisierte Lösung ausgesprochen, wie sie das Forschungskonsortium DP-3T unter Führung der Eidgenössisch-Technischen Hochschulen Lausanne und Zürich entwickelt hat.

Der Epidemiologe Marcel Salathé vom DP-3T-Team sagte am Dienstag in einem Online-Hearing mit Parlamentariern, dass die App wie angekündigt bis «Mitte Mai» bereit sei.

Das öffentliche Online-Hearing fand auf Einladung der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit statt. Marcel Salathé informierte über die geplante App.
Das öffentliche Online-Hearing fand auf Einladung der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit statt. Marcel Salathé informierte über die geplante App.screenshot: twitter

An der über YouTube gestreamten Konferenz wurde von einem Parlamentarier die Befürchtung geäussert, dass sich die Lancierung «massiv» verzögern könnte, weil eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsse.

Dies bestätigte sich am Abend, als der Nationalrat über eine entsprechende Motion beriet. Die Meinungen der Politikerinnen und Politiker, was sinnvoll und nötig sei, bezüglich gesetzlicher Regelung, gingen weit auseinander.

Der Entscheid fiel schliesslich klar aus.

«App-Zwang» in Schweizer Restaurants verhindern

Das eidgenössische Parlament will, dass die Nutzung einer Corona-Tracing-App auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die die vom Bundesrat und von DP-3T vorgegebene Freiwilligkeit explizit gewährleistet. Es soll beispielsweise nicht möglich sein, dass Restaurants Gäste nur bewirten, wenn diese die Corona-Warn-App auf dem Handy haben.

Dienstleistungen dürften nicht an die App geknüpft werden, solches müsse in den Grundlagen klar geregelt sein, sagte Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) im Namen der Staatspolitischen Kommission (SPK), die eine entsprechende Motion eingereicht hatte.

Es gehe nicht darum, den Bundesrat bei der Einführung der App auszubremsen, sagte FDP-Nationalrat Damien Cottier (FDP/NE) als Sprecher der Kommission. Für die breite Lancierung der Proximity-Tracing-App gebe es zurzeit aber keine genügende gesetzliche Grundlage. Und diese sei nötig, gehe es doch bei der App – obschon sie freiwillig sein soll – um einen potenziellen Eingriff in die Grundrechte.

Der Nationalrat stimmte der Motion mit 127 zu 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Er wies einen Einzelantrag von Barbara Steinemann (SVP/ZH) auf Ablehnung ab.

Der Ständerat hatte schon am Montag einen gleich lautenden Vorstoss angenommen.

Die parlamentarischen Entscheide verlangen auch, dass nur technische Lösungen zugelassen werden, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Das entspricht genau der dezentralen «Schweizer Lösung», die das Konsortium DP-3T unter Leitung der Eidgenössisch-Technischen Hochschulen Lausanne (EPFL) und Zürich (ETHZ) entwickelt.

Die Arbeiten für diese App seien bereits sehr weit fortgeschritten, hatte Gesundheitsminister Alain Berset in der Debatte im Parlament eingewendet. Es werde ein hoher Schutz der Daten, die Dezentralität und die Freiwilligkeit berücksichtigt. Dadurch bestünden gemäss Epidemiengesetz (EpG) die gesetzlichen Grundlagen bereits. Die Motion sei unnötig.

Das Parlament folgte Bersets Appell nicht. Es braucht demnach ein spezielles Gesetz für die Corona-Warn-App.

Die entsprechende Vorlage solle in der Sommersession im Juni von beiden Räten verabschiedet werden, schreibt srf.ch.

Dieser Zeitplan für die Schaffung der vom Parlament geforderten gesetzlichen Grundlagen sei «sehr sportlich», liess allerdings der Gesundheitsminister verlauten.

Wann genau kommt die Schweizer App?

Das ist offen. Aus mehreren Gründen:

  • Der Bundesrat kann noch keinen offiziellen Starttermin festlegen und kommunizieren, weil es zuerst die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu klären gilt.
  • Die Details zu der von Gesundheitsminister Alain Berset angekündigten Testphase sind noch nicht bekannt. Eine erste Version könnte bereits nächste Woche verfügbar sein.
  • Das DP-3T-Team muss noch die von Apple und Google bereitgestellten Schnittstellen (APIs) für iPhones und Android-Geräte implementieren. Diese APIs ermöglichen einen effizienten verschlüsselten Datenaustausch und sollen laut Ankündigung bis «Mitte Mai» in einer endgültigen Version vorliegen. Die entsprechende Android- und iOS-Software wird derzeit bereits in einer Beta-Version getestet.

In einer ersten Phase könne die Schweizer Corona-Warn-App ohne spezifische gesetzliche Grundlage getestet werden, hatte SPK-Kommissionssprecher Cottier verlauten lassen. Dies sei im Datenschutzgesetz so geregelt. Nach der Testphase brauche es aber die gesetzliche Grundlage.

Fraglich ist, ob die Corona-Warn-App in einer Testphase von genügend Leuten installiert werden kann, um eine beachtliche Wirkung zu erzielen.

Letzte Woche hatte der Bundesrat in einer schriftlichen Antwort auf die Motion informiert, dass die Regierung am 8. Mai über die Kommunikationsstrategie zur Lancierung der Schweizer Corona-Warn-App orientiert werde. Der Lead liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), das auch das Vorgehen mit den Kantonsärzten koordinieren muss.

«Technisch gesehen sind wir Mitte Mai bereit», bekräftigte Marcel Salathé am Online-Hearing mit Parlamentariern. Er sagte auch, dass die Schweizer Corona-Warn-App nicht ohne die Schnittstellen von Apple und Google lanciert werde.

Die beiden US-Techkonzerne haben von DP-3T nicht nur das Konzept einer dezentralen verschlüsselten Speicherung von Kontaktlisten auf den Smartphones übernommen, sondern befinden sich aktuell mit dem Konsortium in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess.

Die geplante Proximity-Tracing-App verfolgt anhand verschlüsselter Bluetooth-Daten von Smartphones zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist, und informiert die betroffene Person, dass sie sich infiziert haben könnte. Sie sollte dann (freiwillig) eine Telefon-Hotline des Bundes anrufen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allenfalls sollen sich Betroffene dann testen lassen oder in Quarantäne begeben.

Funktioniert die Schweizer App im Ausland?

Das ist geplant, dürfte aber noch länger dauern.

Die Schweizer Proximity-Tracing-App soll länderübergreifend funktionieren, so dass Schweizer Bürger, die sich (nach den Grenzöffnungen) im europäischen Ausland aufhalten, ebenfalls vor einer möglichen Infektion gewarnt würden. Ermöglichen soll dies ein sicherer, datenschutzkonformer Datenaustausch zwischen den staatlichen Servern.

Am Dienstag informierte das DP-3T-Team via Twitter, dass es mit Entwicklern und Designern aus Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Österreich und Portugal zusammenarbeitet. Ziel ist eine länderübergreifende Funktionsweise (Interoperabilität) der nationalen Corona-Warn-Apps.

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screenshot: twitter

Voraussetzung ist, dass die nationalen Corona-Warn-Apps dem dezentralen Ansatz der Datenspeicherung entsprechen (also die sensitiven Daten nur auf den Mobilgeräten speichern). Dies schliesst Grossbritannien und Frankreich aus, die zentralisierte Tracing-Systeme lancieren wollen. In England sind bereits entsprechende Tests angelaufen.

Von den Schweizer Nachbarländern verfügt bislang einzig Österreich über eine aktive Corona-Warn-App, jedoch muss die Software erst noch auf die dezentralisierte Lösung von DP-3T umgestellt werden. Die österreichische Entwicklerfirma Accenture bestätigte, seit vergangener Woche Zugriff auf die Betaversion der Schnittstellen (von Apple und Google) zu haben und bereits an einer Implementierung zu arbeiten.

Italien hat sich nach Protesten aus der Zivilgesellschaft ebenfalls für ein dezentralisiertes System entschieden. Wann die «Immuni»-App lanciert wird, ist nicht bekannt.

In Deutschland lässt eine solche Corona-Warn-App nach dem Vorbild von DP-3T noch länger auf sich warten. Die Bundesregierung beauftragte letzte Woche den Software-Konzern SAP und die Deutsche Telekom mit der Entwicklung der Corona-Warn-App. Voraussichtlich Mitte Juni soll eine erste Version zur Verfügung stehen, schreibt der «Spiegel».

Mit Material der Nachrichtenagentur SDA

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Contact Tracing meint die persönliche Rückverfolgung von Infektionsketten. Ziel ist es, die (unbemerkte) Verbreitung von gefährlichen Infektionskrankheiten einzudämmen oder im besten Fall zu stoppen. Konkret sollen alle Leute gewarnt werden, die über eine gewisse Zeit in relativ engem körperlichen Kontakt standen mit einer infizierten Person und sich angesteckt haben könnten, ohne es zu wissen.

Zu Beginn der Corona-Krise in der Schweiz wurde Contact Tracing übers Telefon gemacht, das heisst, Infizierte (in Quarantäne) wurden zu ihrem Umfeld befragt, das sie vielleicht angesteckt hatten. Wegen der exponentiellen Zunahme der Covid-19-Infektionen war dieses System allerdings bald einmal überlastet, es wird aber in der Phase nach der Lockerung der staatlichen Zwangsmassnahmen («Lockdown»), wenn es wenige Covid-19-Fälle gibt, flächendeckend betrieben von den kantonsärztlichen Diensten.

Digitales Contact Tracing funktioniert per Smartphone-App. Die Mobilgeräte registrieren über ihre Bluetooth-Verbindung automatisch und anonym, wenn sie sich über eine gewisse Zeit in unmittelbarer Nähe zueinander befunden haben. Dieses Verfahren wird auch als Proximity Tracing bezeichnet. Erst später, bzw. nur wenn eine Infektion durch einen medizinischen Test bestätigt worden ist, kann die erkrankte Person andere App-User, die sie vielleicht angesteckt hat, schnell und diskret warnen.

Singapur hat im März 2020 als einer der ersten Staaten eine auf der Messung von Bluetooth-Low-Energy-Signalen basierende App namens TraceTogether lanciert, wobei die Funktionalität eingeschränkt ist, weil der Datenaustausch zwischen iPhones und Android-Geräten nicht gut funktionierte. In Europa und weltweit werden nun Proximity-Tracing-Apps lanciert, die dieses Problem nicht haben, weil Apple und Google bei iOS und Android auf Betriebssystem-Ebene eine Schnittstelle zur Verfügung stellen.

Beim dezentralen Ansatz gilt der Grundsatz Privacy by Design: Die Datenverarbeitung (zur Berechnung des Infektionsrisikos) erfolgt auf den Mobilgeräten. Nur bei einer offiziell bestätigten Infektion und der Einwilligung des Users werden dessen anonymisierte Proximity-Daten (Schlüssel) an einen Server überragen, die es ermöglichen, Dritte zu warnen, und den Datenschutz zu gewährleisten.

Beim zentralen Ansatz werden die Proximity-Daten an einen staatlich kontrollierten Server übermittelt, wo das Infektionsrisiko berechnet wird. Diese System-Architektur ist von über 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern rund um den Globus als problematisch bezeichnet worden, weil der System-Betreiber nachträglich und heimlich Funktionen ändern («Function Creep») oder zusätzliche Funktionen einführen könnte («Mission Creep»).

Apple und Google unterstützen dezentrale Proximity-Tracing-Apps durch eine technische Kooperation. Sie stellen autorisierten App-Entwicklern eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung, die Corona-Warn-Apps zuverlässige Bluetooth-Distanzschätzungen und Datenaustausch zwischen Android- und iOS-Geräten ermöglicht. Zudem haben die US-Techkonzerne das Proximity Tracing direkt in die weltweit dominierenden mobilen Betriebssysteme integriert.

Freiwillige Nutzung ist laut Apple und Google Bedingung und wird auch von der Schweizer Corona-Warn-App «SwissCovid» umgesetzt. Das heisst, digitales Contact Tracing kann nicht vom Staat erzwungen werden, sondern erfolgt nur mit Zustimmung der User (Opt-in).
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92 Kommentare
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elco
06.05.2020 09:55registriert Februar 2016
Aber Name und Telefonnummer im Restaurant angeben müssen, das geht dann ohne Gesetz ausgezeichnet. Die spinnen die Römer...
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Burrito-72
06.05.2020 09:20registriert Januar 2015
Kaum zu glauben, was da das Parlament abzieht. Täubeli-Politik! Haben die Damen und Herren (inkl. der in Speuzdistanz Pizza essenden SVP-Exponenten) nicht verstanden, dass ein Grossteil der Schweizer mit dem Krisenmanagement des Bundesrates zufrieden ist, die APP dezentral und mit allen notwendigen "Privacy by design"-Komponenten bestückt ist, die Zeit drängt und jetzt nicht der Zeitpunkt für das Ausleben von Profilierungsneurosen ist? Das Parlament im 3 Millionen-Franken-Bunker sollte sich schämen und nicht heuchlerisch postulieren, damit die Demokratie zu schützen!
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Heini Hemmi
06.05.2020 10:50registriert November 2017
Dem Virus dürfte es so ziemlich egal sein, ob das Parlament noch ein bisschen pläuderlen will. Die sollen doch ihren Laden wieder schliessen und der Regierung das Krisenmanagement überlassen. Es muss schnell gehen. Wir stehen erst am Anfang der Pandemie.
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