Das Wichtigste in Kürze:
Der Bundesrat muss ein dringliches Bundesgesetz ausarbeiten, um die App in der Schweiz offiziell lancieren zu können. In der Sommersession im Juni soll es vom National- und Ständerat verabschiedet werden. Mit der breiten Lancierung der App sei frühestens im Juli zu rechnen, schreibt srf.ch.
Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll die Proximity-Tracing-App schon vorher zum Einsatz kommen, in einer Testphase, die «demnächst» starten und mehrere Wochen dauern soll, wie Gesundheitsminister Alain Berset erklärte.
Ständerat und Nationalrat haben sich für die dezentralisierte Lösung ausgesprochen, wie sie das Forschungskonsortium DP-3T unter Führung der Eidgenössisch-Technischen Hochschulen Lausanne und Zürich entwickelt hat.
Der Epidemiologe Marcel Salathé vom DP-3T-Team sagte am Dienstag in einem Online-Hearing mit Parlamentariern, dass die App wie angekündigt bis «Mitte Mai» bereit sei.
An der über YouTube gestreamten Konferenz wurde von einem Parlamentarier die Befürchtung geäussert, dass sich die Lancierung «massiv» verzögern könnte, weil eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsse.
Dies bestätigte sich am Abend, als der Nationalrat über eine entsprechende Motion beriet. Die Meinungen der Politikerinnen und Politiker, was sinnvoll und nötig sei, bezüglich gesetzlicher Regelung, gingen weit auseinander.
Der Entscheid fiel schliesslich klar aus.
Das eidgenössische Parlament will, dass die Nutzung einer Corona-Tracing-App auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die die vom Bundesrat und von DP-3T vorgegebene Freiwilligkeit explizit gewährleistet. Es soll beispielsweise nicht möglich sein, dass Restaurants Gäste nur bewirten, wenn diese die Corona-Warn-App auf dem Handy haben.
Dienstleistungen dürften nicht an die App geknüpft werden, solches müsse in den Grundlagen klar geregelt sein, sagte Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) im Namen der Staatspolitischen Kommission (SPK), die eine entsprechende Motion eingereicht hatte.
Es gehe nicht darum, den Bundesrat bei der Einführung der App auszubremsen, sagte FDP-Nationalrat Damien Cottier (FDP/NE) als Sprecher der Kommission. Für die breite Lancierung der Proximity-Tracing-App gebe es zurzeit aber keine genügende gesetzliche Grundlage. Und diese sei nötig, gehe es doch bei der App – obschon sie freiwillig sein soll – um einen potenziellen Eingriff in die Grundrechte.
Der Nationalrat stimmte der Motion mit 127 zu 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Er wies einen Einzelantrag von Barbara Steinemann (SVP/ZH) auf Ablehnung ab.
Der Ständerat hatte schon am Montag einen gleich lautenden Vorstoss angenommen.
Die parlamentarischen Entscheide verlangen auch, dass nur technische Lösungen zugelassen werden, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Das entspricht genau der dezentralen «Schweizer Lösung», die das Konsortium DP-3T unter Leitung der Eidgenössisch-Technischen Hochschulen Lausanne (EPFL) und Zürich (ETHZ) entwickelt.
Die Arbeiten für diese App seien bereits sehr weit fortgeschritten, hatte Gesundheitsminister Alain Berset in der Debatte im Parlament eingewendet. Es werde ein hoher Schutz der Daten, die Dezentralität und die Freiwilligkeit berücksichtigt. Dadurch bestünden gemäss Epidemiengesetz (EpG) die gesetzlichen Grundlagen bereits. Die Motion sei unnötig.
Das Parlament folgte Bersets Appell nicht. Es braucht demnach ein spezielles Gesetz für die Corona-Warn-App.
Die entsprechende Vorlage solle in der Sommersession im Juni von beiden Räten verabschiedet werden, schreibt srf.ch.
Dieser Zeitplan für die Schaffung der vom Parlament geforderten gesetzlichen Grundlagen sei «sehr sportlich», liess allerdings der Gesundheitsminister verlauten.
Das ist offen. Aus mehreren Gründen:
In einer ersten Phase könne die Schweizer Corona-Warn-App ohne spezifische gesetzliche Grundlage getestet werden, hatte SPK-Kommissionssprecher Cottier verlauten lassen. Dies sei im Datenschutzgesetz so geregelt. Nach der Testphase brauche es aber die gesetzliche Grundlage.
Letzte Woche hatte der Bundesrat in einer schriftlichen Antwort auf die Motion informiert, dass die Regierung am 8. Mai über die Kommunikationsstrategie zur Lancierung der Schweizer Corona-Warn-App orientiert werde. Der Lead liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), das auch das Vorgehen mit den Kantonsärzten koordinieren muss.
«Technisch gesehen sind wir Mitte Mai bereit», bekräftigte Marcel Salathé am Online-Hearing mit Parlamentariern. Er sagte auch, dass die Schweizer Corona-Warn-App nicht ohne die Schnittstellen von Apple und Google lanciert werde.
Die beiden US-Techkonzerne haben von DP-3T nicht nur das Konzept einer dezentralen verschlüsselten Speicherung von Kontaktlisten auf den Smartphones übernommen, sondern befinden sich aktuell mit dem Konsortium in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess.
Die geplante Proximity-Tracing-App verfolgt anhand verschlüsselter Bluetooth-Daten von Smartphones zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist, und informiert die betroffene Person, dass sie sich infiziert haben könnte. Sie sollte dann (freiwillig) eine Telefon-Hotline des Bundes anrufen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allenfalls sollen sich Betroffene dann testen lassen oder in Quarantäne begeben.
Das ist geplant, dürfte aber noch länger dauern.
Die Schweizer Proximity-Tracing-App soll länderübergreifend funktionieren, so dass Schweizer Bürger, die sich (nach den Grenzöffnungen) im europäischen Ausland aufhalten, ebenfalls vor einer möglichen Infektion gewarnt würden. Ermöglichen soll dies ein sicherer, datenschutzkonformer Datenaustausch zwischen den staatlichen Servern.
Am Dienstag informierte das DP-3T-Team via Twitter, dass es mit Entwicklern und Designern aus Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Österreich und Portugal zusammenarbeitet. Ziel ist eine länderübergreifende Funktionsweise (Interoperabilität) der nationalen Corona-Warn-Apps.
Voraussetzung ist, dass die nationalen Corona-Warn-Apps dem dezentralen Ansatz der Datenspeicherung entsprechen (also die sensitiven Daten nur auf den Mobilgeräten speichern). Dies schliesst Grossbritannien und Frankreich aus, die zentralisierte Tracing-Systeme lancieren wollen. In England sind bereits entsprechende Tests angelaufen.
Von den Schweizer Nachbarländern verfügt bislang einzig Österreich über eine aktive Corona-Warn-App, jedoch muss die Software erst noch auf die dezentralisierte Lösung von DP-3T umgestellt werden. Die österreichische Entwicklerfirma Accenture bestätigte, seit vergangener Woche Zugriff auf die Betaversion der Schnittstellen (von Apple und Google) zu haben und bereits an einer Implementierung zu arbeiten.
Italien hat sich nach Protesten aus der Zivilgesellschaft ebenfalls für ein dezentralisiertes System entschieden. Wann die «Immuni»-App lanciert wird, ist nicht bekannt.
In Deutschland lässt eine solche Corona-Warn-App nach dem Vorbild von DP-3T noch länger auf sich warten. Die Bundesregierung beauftragte letzte Woche den Software-Konzern SAP und die Deutsche Telekom mit der Entwicklung der Corona-Warn-App. Voraussichtlich Mitte Juni soll eine erste Version zur Verfügung stehen, schreibt der «Spiegel».
Mit Material der Nachrichtenagentur SDA