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Ständerat spricht sich für Widerspruchslösung bei Organspende aus

ZUR HEUTE VORGESTELLTEN KAMPAGNE DES BUNDESAMTES FUER GESUNDHEIT «REDE UEBER ORGANSPENDE» STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 6. SEPTEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Die Box mit dem Spende ...
Eine Box mit einem Spenderherz wird im Operationssaal des Kinderspitals Zürich aus der Kühltruhe genommen.Bild: KEYSTONE

Ständerat spricht sich für Widerspruchslösung bei Organspende aus

20.09.2021, 20:2830.03.2022, 12:36
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Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies künftig explizit festhalten müssen. Angehörige sollen aber eine Organspende ablehnen können. Der Ständerat hat am Montag der erweiterten Widerspruchslösung zugestimmt.

Mit 31 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltungen hat sich der Ständerat für den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten» ausgesprochen. Die Volksinitiative empfahl der Ständerat einstimmig zur Ablehnung.

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

Äusserung zu Lebzeiten nötig

Die Volksinitiative verlangt einen Systemwechsel von der derzeitigen Lösung mit expliziter Zustimmung zur engen Widerspruchslösung. Wer seine Organe nicht spenden will, soll dies zu Lebzeiten äussern. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Person im Falle ihres Ablebens mit der Entnahme von Organen einverstanden ist.

Der Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung sei ein europäischer Trend, erläuterte Paul Rechsteiner (SP/SG), Präsident der vorberatenden Gesundheitskommission. Die Änderung sei eine konkrete Antwort auf den Organmangel respektive auf die Tatsache, dass zu wenig Menschen sich zu Lebzeiten dazu äusserten. Gemäss einer Umfrage wären nämlich viele Menschen bereit, ein Organ zu spenden, würden den Willen aber nie äussern, sagte Rechsteiner.

Bundesrat will Angehörige einbeziehen

Die Forderung der Volksinitiative geht dem Bundesrat und dem Ständerat aber zu weit. Der Bundesrat sieht im indirekten Gegenvorschlag daher ergänzend vor, dass künftig auch Angehörige eine Organspende ablehnen können. So werden wie bisher die Angehörigen befragt, wenn sich kein dokumentierter Wille findet. Sie könnten einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.

Wenn es weder einen geäusserten Willen gebe und keine Angehörigen, die sich dazu äussern könnten, sei eine Entnahme der Organe nicht möglich, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Es sei Zeit, nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre, diesen Schritt jetzt zu gehen.

Freie Willensäusserung möglich

Es sei ein guter Gegenvorschlag, sagte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI), die auch Präsidentin von Swisstransplant ist. Heute komme eine fehlende Willensäusserung einem Nein gleich, die Angehörigen würden sich entsprechend in ihrer Trauer kaum für ein Ja zur Entnahme aussprechen. Neu werde die fehlende Willensäusserung als Ja interpretiert.

Die erweiterte Widerspruchslösung lasse die Freiheit, sich bewusst dafür zu entscheiden, aber sich auch nicht damit befassen zu müssen, sagte Maya Graf (Grüne/BL). In diesem Falle seien es ja eben die Angehörigen, die sich mit dem Entscheid befassen müssten.

«Kommt einer Spendepflicht nahe»

Ständerat Josef Dittli (FDP/UR) wehrte sich gegen den Paradigmenwechsel. Es gehe hier um eine grundsätzliche und wichtige staatspolitische Frage, sagte er. Die Änderung komme einer Pflicht zur Organspende sehr nahe. Es sei ein Eingriff in die liberalen Werte des Staats, wenn die Rechte zunächst eingefordert werden müssten. Auch der Druck auf die Angehörigen werde massiv erhöht.

Auch Heidi Z'Graggen (Mitte/UR) sprach sich gegen die Widerspruchslösung aus. Die Organspende sei ein Akt der Solidarität und Nächstenliebe. Mit dieser Änderung gehe es weg von der Solidarität hin zum Zwang. Es sei ein «quasi automatischer Zugriff» auf den Körper eines Menschen. Die Organspende müsse ein freier Akt sein, und zwar aufgrund ausreichender Information. Sie sehe die grosse Not der Menschen, die ein Organ bräuchten.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Bedingungen bleiben

Die Voraussetzungen für eine Spende in der Schweiz werden auch mit einem Systemwechsel gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich. (sda)

Vater hört den Herzschlag seiner verstorbenen Tochter

Video: watson/Roberto Krone
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79 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Orlando von Tlör und zu Uqbar
20.09.2021 20:55registriert Mai 2021
Nein, es ist weder Pflicht, noch Zwang. Einmal im Leben auf der Nichtspender-Liste eintragen und gut ist.
Und jetzt bitte nicht mit kruden Argumenten kommen wie Diktatur-Staat und anderem Stuss. Just sayin'
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Noob
20.09.2021 21:43registriert Januar 2015
Finde ich eine gute Sache! Bin als Spender regristriert aber kenne viele die es nicht sind und (sorry) zu faul das Formular auszufüllen.
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holden27
20.09.2021 22:53registriert Februar 2015
Nur annehmen aber selber nicht Spenden ist egoistisch. Deshalb ist es nichts als fair, dass man sich, wenn man schon nicht spenden will, explizit dagegen aussprechen muss.
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