
Ausnahmen in Wasserschutzreservaten für Stand-up-Paddler werden auch mit dem neuen Jagdgesetz möglich sein.Bild: EPA
Im Internet kursiert die Behauptung, dass mit dem Jagdgesetz ein Stand-up-Paddling-Verbot eingeführt wird. Der Faktencheck zeigt: Die Behauptung ist grösstenteils falsch.
19.08.2020, 16:3720.08.2020, 09:52
Die Schweiz stimmt am 27. September 2020 über die Änderung des Jagdgesetzes ab. Der Verein Pro Watersports Schweiz veröffentlichte Mitte August auf seiner Webseite einen Text, in dem geschrieben steht, dass ein Stand-up-Paddling-Verbot «klammheimlich» eingeführt werde.
watson überprüft diese Aussage in einem Faktencheck.
Behauptung: Jagdgesetz führt zu Verbot von Stand-up-Paddling
Das Parlament hat 2019 beschlossen, das Jagdgesetz ändern zu wollen – über dieses stimmen wir am 27. September ab. Gleichzeitig wurde der Bundesrat beauftragt, die Jagdverordnung anzupassen. Diese Verordnung soll klären, wie das neue Gesetz umgesetzt werden sollte.
Volksabstimmungen vom 27. September 2020
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 seinen Vorentwurf für eine neue Jagdverordnung veröffentlicht und ihn in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte Kreise können bis am 9. September 2020 sagen, was sie von dem Verordnungsentwurf halten. In diesem Zusammenhang warnt nun der Verein Pro Watersports Schweiz davor, dass ein Stand-up-Paddling-Verbot eingeführt werden sollte.
[…] Somit wird die Gesamtrevision zu einem regelrechten Trojanischen Pferd mit einschneidenden Verschärfungen und Einschränkungen für die Schweiz als Sport- und insbesondere Wassersportparadies. […] Diese Teilrevision in WZVV Artikel 5, Absatz 1, Buchstabe g sieht jedoch vor, dass das Stand-Up-Paddeln grossflächig verboten werden soll. Dies zusätzlich zu den bereits verbotenen Kitesurfern oder «ähnlichen Geräten» sowie dem Betrieb von Modellbooten.
Mit diesem Wortlaut begründet der Verein seine Warnung.Pro Watersports Schweiz
Der Verein behauptet, dass durch diese Revision «das neue Lieblingshobby von vielen massiv beschnitten» werde. Ihr Fazit: «Das Verbot wird aus unserer Sicht klammheimlich eingeführt.» Sie veröffentlichten eine Nein-Parole zum Jagdgesetz und rufen Interessierte dazu auf, eine vorgeschriebene Vernehmlassungsantwort an den Bund zu schicken.
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Überprüfung: Darum geht es wirklich
Der Verein Pro Watersports Schweiz zieht eine Brücke über drei unterschiedliche Gesetzesbestimmungen und behauptet, durch diese Verkettung drohe bald ein Stand-up-Paddling-Verbot. Gemeint sind diese drei Bestimmungen:
- Jagdgesetz: Über das stimmen wir Ende September ab.
- Jagdverordnung: Der Bundesrat wurde beauftragt, die dazugehörige Verordnung anzupassen.
- Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV): Diese Verordnung soll zusammen mit der Jagdverordnung geändert werden.
Die Behauptung betrifft den dritten Punkt. Dort wird heute geregelt, was in Reservaten erlaubt ist und was nicht. In der aktuellen Version heisst es dort, dass das Kitesurfen oder das Fahren mit «ähnlichen Geräten» in Reservaten verboten ist.
Heutiges Recht:
Das Fahren mit Drachensegelbrettern oder ähnlichen Geräten und der Betrieb von Modellbooten sind verboten.
Art. 5 Abs. 1 Bst. g WZVV (geltendes Recht)systematische Rechtssammlung 
Zum Vergleich: So sieht ein Kitesurfer aus.Bild: EPA
Der Bundesrat behauptet, dass Bretter zum Stand-up-Paddeln «grundsätzlich» darunter gezählt werden und es damit heute bereits verboten sei. Das entspricht nicht der ganzen Wahrheit – hat aber trotzdem seine Richtigkeit. Das Verbot des Kitesurfings und des Fahrens von «ähnlichen Geräten» muss von den Kantonen umgesetzt werden.
Und diese haben dort, wo besonderer Schutz von Vögeln und anderen Tieren notwendig ist, generelle Bade- und Wassersportverbote erlassen. In der Praxis kann das ziemlich chaotisch aussehen. Der Greifensee ist beispielsweise fast komplett als Reservat definiert. Stand-up-Paddling wird aber in bestimmten Zonen erlaubt, kommerzielle Anbieter bieten die Bretter sogar zur Vermietung an. Im Beispiel des Kantons Zürich wird ein solches Verbot mit kantonalen und Bundesgesetzen begründet.

Obwohl der ganze Greifensee als Reservat gilt, wird heute bereits in gewissen Monaten das Paddling erlaubt.Objektblatt Sprich: Ob der Trendsport tatsächlich unter «ähnliche Geräte» gezählt wird, wird heute bereits von den Kantonen entschieden. Diese Praxis wird auch andernorts bestätigt – sogar bei jenen Gewässern, die von Pro Watersports Schweiz als beliebte Stand-up-Paddling-Orte aufgelistet werden. Die Kantone verbieten den Trendsport dort, wo die Tierwelt besonderen Schutz benötigt. Und erlauben oder dulden ihn, wo sowieso gebadet wird oder Schiffe verkehren.
Der Bundesrat will dies nun ändern: Sein Verordnungsentwurf will das Stand-up-Paddling-Verbot und die Möglichkeit von Ausnahmen ausdrücklich erwähnen.
Vorschlag für zukünftiges Recht:
Das Fahren mit Brettern zum Stand-up-Paddeln, mit Drachensegelbrettern oder ähnlichen Geräten sowie der Betrieb von Modellbooten sind verboten, die Kantone können Ausnahmen bewilligen.
Art. 5 Abs. 1 Bst. g WZVV (Vorschlag gemäss Bundesrat, derzeit in der Vernehmlassung)Jagdverordnung-entwurf Er sagt das auch so in seinem Bericht: Es gebe «grundsätzlich» kein neues Verbot, das bisherige Recht werde nur verständlicher formuliert. Das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) bestätigt dies auf Anfrage von watson und spricht von einer «klareren Kommunikation, die zum besseren Vollzug führt».
Fazit: Die Behauptung ist grösstenteils falsch
Rechtlich gesehen ist das heutige Stand-up-Paddling-Verbot nicht deutlich formuliert, weil es entweder durch kantonales Recht, durch Praxis oder Auslegung begründet wird. Trotzdem existiert es. Der Bundesrat will dieses Verbot nun klarer in die Verordnung schreiben und einen Systemwechsel einführen.
Heute entscheiden Kantone, welche Gewässer als Reservate gelten, und legen dann fest, wo «ähnliche Geräte» wie das Stand-up-Paddling neben dem Kitesurfen verboten werden. Zukünftig soll das überall verboten werden, die Kantone können aber rechtlich sauber in einem Entscheid festlegen, wo welche Ausnahmen gelten und wo Stand-up-Paddler ihrem Sport nachgehen dürfen.
Kurz gesagt: Es ist richtig, dass Stand-up-Paddling mit dem Entwurf des Bundesrats eindeutig in Reservaten verboten wird. Es ist aber heute bereits möglich, dass Kantone durch eigene Bestimmungen oder durch ihre Praxis das Stand-up-Paddling verbieten, dulden oder erlauben. Solche Ausnahmen sind mit dem Entwurf des Bundesrats ausdrücklich gesetzlich vorgesehen und können dazu führen, dass es unter dem Strich im Alltag der Stand-up-Paddler keine Änderungen gibt.
Die Behauptung ist daher grösstenteils falsch.
Das Jagdgesetz im Detail:
Diese Tiere können derzeit in der Schweiz gejagt werden
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Diese Tiere können derzeit in der Schweiz gejagt werden
Rothirsch vom 1. Februar bis 31. Juli.
quelle: keystone / eddy risch
27.02.2020 Jagdgesetz – Bundesrätin Sommaruga
Video: youtube
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Auf einer Wiese im Genfer Parc La Grange findet man aktuell ein etwas schiefes Fussballfeld – oder zumindest eine Hälfte davon. Die andere Hälfte scheint, vom Boden aus betrachtet, mit weisser, grauer und schwarzer Farbe verschmiert zu sein. Erst von oben betrachtet wird klar, was sich hier auf einer Fläche von 8500 Quadratmetern ausbreitet: ein Kunstwerk.
Mit dem neuen Gesetz steht ein mögliches Verbot von Wassersport einfach auf besseren, weil rechtlich eindeutigeren Füssen.
Und das Kitesurfen fast überall verboten - Motorboot mit Verbrenner aber erlaubt ist ohnehin ein Skandal.
Wenn es kitebare Bedingungen in der Schweiz hat (also >20 Knoten Wind) ist sowieso niemand mehr im Wasser am Baden und diese Tage sind häufig im Frühling oder Herbst.