Schweiz
Zürich

Neonazi wegen Angriff auf Juden in Zürich vor Obergericht angeklagt

Neonazi bespuckt Juden in Zürich – Gericht halbiert Strafe

26.02.2019, 12:1326.02.2019, 12:24
Mehr «Schweiz»

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen 31-jährigen Mann wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die der Mann absitzen muss. Damit halbierte die zweite Instanz das Strafmass des Bezirksgerichts Zürich vom März 2018.

Im Hauptanklagepunkt, Rassendiskriminierung, kam das Gericht zu einem Schuldspruch, vom Vorwurf der Tätlichkeiten dagegen sprach es den Beschuldigten frei. Für zwei frühere, bedingt ausgesprochene Strafen, verlängerten die Oberrichter die Probezeit. Dem Geschädigten hat der Mann eine Genugtuung von 3000 Franken zu entrichten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Übel beschimpft und bespuckt

Der heute 31-Jährige hatte im Juli 2015 in Zürich-Wiedikon, einem Quartier, in dem viele orthodoxe Juden leben, an einem Polterabend teilgenommen. Als auf der Strasse ein Mann vorbeikam, der an seiner Kleidung als Jude erkennbar war, kam zur Attacke.

Der Beschuldigte soll den Mann übel beschimpft, ihn angespuckt und den Hitlergruss gezeigt haben. Als er ihn auch noch körperlich angreifen wollte, griffen gemäss Staatsanwalt Passanten ein.

Sieg Fail! Warum Nazis (sonst noch) Volldeppen sind

1 / 13
Sieg Fail! Warum Nazis (sonst noch) Volldeppen sind
Neonazis fehlt es nicht nur an Herz, Verstand und Sozialkompetenz, sondern offensichtlich auch an Sinn für Rechtschreibung. >> Hier geht's zur ganzen Story.
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Zweifelsfrei als Täter identifiziert

Der Beschuldigte hatte stets abgestritten, jener Mann gewesen zu sein, der Anfang Juli 2015 in Zürich einen orthodoxen Juden angespuckt und übel beschimpft hatte. Er machte eine Verwechslung geltend.

Für das Gericht gab es aber keinen Zweifel, dass der heute 31-Jährige der Täter war: Der Angegriffene hatte ihn unmittelbar nach dem Angriff gegenüber der Polizei als den «Spucker» bezeichnet. Zudem gab es Augenzeugen.

Auch für die Polizisten sei die Täterschaft damals so klar gewesen, dass sie darauf verzichtet hätten, Speichelproben von Kleidern und Hut des Bespuckten zu nehmen. Eine DNA-Probe im Hinblick auf künftige Delikte lehnte das Obergericht ab. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage bei einem Vergehen. Das Bezirksgericht hatte eine solche Probe auf Forderung der Anklage angeordnet.

Hitlergruss ist nicht Propaganda

Bei jenem Vorfall hatte der Beschuldigte auch den Hitlergruss gezeigt. Für das Gericht hat er damit jedoch nicht Werbung für den Nationalsozialismus gemacht. In Übereinstimmung mit dem Bundesgericht kamen die Oberrichter zum Schluss, eine solche Geste drücke zwar die eigene Gesinnung aus, sei aber nicht als Propaganda für die Nazi-Ideologie zu werten.

Gegenüber dem Gericht hatte der Beschuldigte betont, er habe sich geändert. Er habe heute andere Prioritäten als früher - damals «hatte ich nicht viel Respekt», vor nichts. Inzwischen habe er eine Tochter, und Vater zu sein, sei für ihn heute das Wichtigste. Um dies zu unterstreichen, herzte er das Baby im Gerichtsfoyer ausführlich.

Frontsänger einer Rechtsrock-Band

Dass er nicht mehr der Nazi-Gesinnung anhänge, sagte er allerdings nicht. Eine Gesinnung als solche sei aber nicht strafbar, erklärte der Verteidiger.

Der Beschuldigte war als Frontsänger einer Rechtsrock-Band bekannt geworden. Dort singe er nicht mehr, die Band habe sich aufgelöst, sagte er. Schon vor Jahren hatte die Band einmal bekanntgegeben, sie sei nicht mehr aktiv. Dennoch produzierte sie weiterhin Alben und hatte Auftritte.

Zweite Chance

Immerhin: Auch dem Obergericht scheine es, der Beschuldigte habe sich seit Sommer 2015 «zum Besseren verändert», sagte der Vorsitzende. Wie nachhaltig diese Veränderung sei, könne man zwar nicht sagen. Es sei aber zu hoffen, dass es zu keinen weiteren Vorfällen komme.

Die unbedingte 12-monatige Freiheitsstrafe berücksichtige die lange Verfahrensdauer und die mediale Vorverurteilung. Voraussichtlich könne er sie in Halbgefangenschaft absitzen. So falle er nicht aus seinem beruflichen und sozialen Netz heraus. Das Gericht gebe ihm damit eine zweite Chance, sagte der Vorsitzende - «nehmen Sie sie wahr». (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
15 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Cosmopolitikus
26.02.2019 09:03registriert August 2018
Das mag ich ja am liebsten:
Sch... bauen und dann das Unschuldslamm spielen. Wenn man schon Mist baut, kann man auch dafür gerade stehen. Oder ist die eigene Gesinnung auch eine Verwechslung?
Sowas geht mir echt auf den Wecker!
17614
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hierundjetzt
26.02.2019 08:16registriert Mai 2015
Was sich nicht alles Schweizer nennen darf 🙄
16026
Melden
Zum Kommentar
avatar
Elpolloloco
26.02.2019 08:52registriert Dezember 2016
Schade, dass es sowas wirklich gibt. Ich bin immer wieder schockiert.
12314
Melden
Zum Kommentar
15
Polizei stellt am Flughafen Zürich drei Kilogramm Kokain sicher

Eine 24-Jährige ist am Sonntag am Flughafen Zürich in einer Kontrolle hängengeblieben: Die Brasilianerin hatte in ihrem Reisegepäck rund drei Kilogramm Kokain verbaut und versteckt, wie die Zürcher Kantonspolizei am Montag mitteilte.

Zur Story