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Zürcher soll mit sieben Tonnen Cannabis gedealt haben

Zürcher soll mit sieben Tonnen Cannabis gedealt haben

06.10.2020, 14:20
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Ein Z
Bild: sda

Ein 41-jähriger Mann hat sich am Dienstag wegen Drogenhandels und Geldwäscherei vor dem Zürcher Obergericht verantworten müssen. Die Vorinstanz hatte ihn zu 11 Jahren Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen 2010 und 2016 am Verkauf von mindestens 7296 Kilogramm Cannabis beteiligt gewesen zu sein. Damit hätten er und seine Komplizen einen Umsatz von 37.7 Millionen Franken erzielt. Die Drogen sollen aus Importen aus dem Ausland sowie eigenen Hanf-Indoorplantagen gekommen sein.

Gut 5 Millionen Franken aus dem Drogenhandel soll der Beschuldigte gewaschen haben, etwa durch Investitionen in Firmen. Der Staatsanwalt attestierte dem Mann vor Obergericht eine «extrem hohe kriminelle Energie» und forderte eine Bestätigung der Vorinstanz. Der Angeklagte wurde bereits im April 2016 verhaftet und sitzt seither im Gefängnis.

Seine Anwälte hatten das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dezember 2018 angefochten. Sie plädierten vor Obergericht auf Strafminderung und sofortige Haftentlassung.

Die Anklageschrift sei in Teilen derart vage, dass sie «beliebig» werde. Damit sei eine Verteidigung unmöglich. Die Anwälte monierten insbesondere, dass die Staatsanwaltschaft oft keine präzisen Angaben zu Tatzeitpunkten machen konnte.

220 Kilogramm statt 4 Tonnen Cannabis

Dazu seien die Mengenangaben der Anklage «reine Mutmassungen» und basierten teilweise auf Hochrechnungen. So argumentierten die Anwälte des Beschuldigten etwa, dass in den Hanf-Indooranlagen nur gut 220 Kilogramm Marihuana geerntet wurden - und nicht über vier Tonnen, wie die Staatsanwaltschaft angibt. Der dem Beschuldigten anrechenbare Umsatz der Drogengeschäfte belaufe sich deswegen insgesamt auf etwas über eine Million Franken.

Angezeigt sei darum eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Da der Beschuldigte bereits 4.5 Jahre im Gefängnis sitze, sei er sofort zu entlassen und für die Überhaft zu entschädigen.

Der 41-jährige Beschuldigte sagte vor Obergericht, er sei sich seiner Fehler mehr als bewusst, auch wenn sie nicht ansatzweise das seien, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwerfe. Er wolle in Zukunft ein bedachteres Leben führen, endlich seine sechs Monate alte Nichte kennenlernen und seine Göttikinder wiedersehen. (aeg/sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chrisbe
06.10.2020 14:44registriert Oktober 2019
Das geforderte Strafmass erscheint mir als Laie ziemlich heftig, ist irgendjemand körperlich zu Schaden gekommen? Im direkten Vergleich zu Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, schwerer Körperverletzung,.. und ägnlichen Straftaten für mich nicht nachvollziehbar. Aber: Ich bin kein Jurist.
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Chalbsbratwurst
06.10.2020 14:52registriert Juli 2020
Egal wie viele Millionen er damit verdient hat: Alle Dealer danken dem Staat für die gute Einnahmequelle auf die der Staat anscheinend gerne verzichtet. Die leidtragenden sind die Jugendlichen die entweder minderwertiges Gras erhalten oder aus Angst vor Strafverfolgung lieber zu opioidhaltigen, legalen aber sehr viel schädlicheren und teilweise tödlichen Medikamenten greifen. Die Pharmaindustrie dankt und hofft wahrscheinlich das wir bald so weit sind wie Amerika (Die Opioidkriese wurde durch Pharmakonzerne ausgelöst). Wann endlich kapiert die Schweiz das Cannabis das kleinste aller Übel ist?
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Le French
06.10.2020 16:01registriert Juli 2019
Ein Kinderschänder kommt ja viel besser davon! Das kann es definitiv nicht sein. Legalisiert das Zeugs endlich!
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