Der Ständerat befasst sich am Mittwoch mit der Frage, ob in der Schweiz Pilotstudien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe durchgeführt werden dürfen. Die kleine Kammer entscheidet als Zweitrat, der Nationalrat hat bereits zugestimmt.
Eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes soll befristete und streng reglementierte wissenschaftliche Studien über den Cannabis-Konsum zu Genusszwecken möglich machen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission unterstützt die Vorlage. Eine Minderheit um Peter Hegglin (CVP/ZG) will allerdings nicht darauf eintreten.
Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studien kommen gemäss Bundesrat nur Erwachsene in Frage, die bereits Cannabis konsumieren. Der Nationalrat hat zudem verlangt, dass für Studien ausschliesslich Schweizer Bio-Cannabis verwendet werden darf.
So weit will die Ständeratskommission nicht gehen. Sie schlägt die Formulierung «wenn möglich» vor mit der Begründung, Bio-Cannabis sei in der Schweiz nur eingeschränkt verfügbar.
Hintergrund für den Experimentierartikel ist eine verweigerte Bewilligung für eine Cannabis-Studie der Universität Bern. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, dass es für solche Studien keine Rechtsgrundlage gebe. Diese soll die Gesetzesänderung schaffen; sie ist aber auf zehn Jahre befristet.
Der Nationalrat hatte den Artikel für Pilotversuche im Sommer mit 113 zu 81 Stimmen der SVP sowie aus der FDP- und der Mitte-Fraktion angenommen. Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden.
1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt. Ein allfälliger Entscheid zur Änderung des Regulierungsmodells müsste auf jeden Fall vom Parlament getroffen werden, wie die Regierung in der Botschaft ans Parlament schrieb. (aeg/sda)
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