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Verurteilter Mörder erstreitet sich Recht auf Toupet

Verurteilter Mörder erstreitet sich Recht auf Toupet

16.03.2017, 09:2016.03.2017, 09:24

In Neuseeland hat sich ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder das Recht erstritten, im Gefängnis ein Toupet tragen zu dürfen. Ein Gericht entschied am Donnerstag, dass die Justizvollzugsanstalt in Auckland ihm sein Haarteil zurückgeben muss.

Die Forderung nach 5000 neuseeländischen Dollar (etwa 3500 Franken) Schadenersatz wies die Justiz jedoch zurück.

Der ziemlich kahlköpfige Mann, der wegen eines Mordes 1996 im Gefängnis sitzt, hatte sich 2014 während eines Freigangs mit einem gefälschten Pass – und dem Toupet auf dem Kopf – ins Ausland abgesetzt. Als er geschnappt wurde und zurück ins Gefängnis kam, liess die Direktion das künstliche Haupthaar beschlagnahmen.

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass damit gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstossen werde.

Der Mann hatte mit 17 Jahren einen 13-jährigen Jungen missbraucht und später dann dessen Vater erstochen. Deshalb muss er eine lebenslange Haftstrafe verbüssen. Wegen der Flucht wurde er zu weiteren 33 Monaten Gefängnis verurteilt.

Vor Gericht hatte er unter anderem darüber geklagt, dass er durch das Wegnehmen des Toupets lächerlich gemacht worden sei. Ausserdem sei das Haarteil ein «Kunstwerk» und damit durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt. (sda/dpa)

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