EU-Kommission geht noch schärfer gegen Polen vor

EU-Kommission geht noch schärfer gegen Polen vor

21.12.2016, 15:48

Die EU-Kommission legt im Streit mit dem Mitgliedsland Polen nach. Sie forderte am Mittwoch abermals volle Unabhängigkeit für das polnische Verfassungsgericht und setzte eine neue Frist von zwei Monaten.

Gleichzeitig drohte Vizepräsident Frans Timmermans mit weiteren Schritten, die letztlich zum Entzug des Stimmrechts Polens in der EU führen könnten.

Dafür wäre allerdings ein Konsens mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten nötig, der im Moment nicht erkennbar ist. Ob die beiden anderen Institutionen mitziehen, «werden wir überprüfen müssen in den nächsten Monaten», sagte Timmermans.

Protest gegen Reformen

Die polnische Regierung unter der rechtskonservativen Partei PiS hatte Ende 2015 Reformen unter anderem von Justiz und Medien begonnen, die erst am Wochenende wieder Tausende Polen auf die Strassen trieben.

Die EU-Kommission führt schon seit Januar ein Verfahren wegen möglicher Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit. Anlass war vor allem der Umbau des polnischen Verfassungstribunals, der aus Brüsseler Sicht dessen Kontrollfunktion untergräbt.

Timmermans sagte, die Bedenken bestünden fort und inzwischen seien sogar neue hinzugekommen. Es gehe um die Bestimmung der Richter, die Veröffentlichung der Urteile und um das Gesetz über die Funktionsweise des Gerichts.

«Wir sehen ein hartnäckiges Problem für die Rechtsstaatlichkeit», sagte Timmermans. «Die Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament, auf das unsere gesamte europäische Struktur gebaut ist.» Auch die polnischen EU-Bürger hätten das Recht auf eine unabhängige Justiz.

Änderungen reichten nicht

Ende Juli hatte Brüssel der Regierung in Warschau eine Frist von drei Monaten gesetzt, um den Bedenken Rechnung zu tragen. Polen reagierte mit Änderungen, die der EU aber nicht reichen.

Timmermans sagte: «Ich kann nicht sagen, dass meine Erfahrungen im letzten Jahr zu Optimismus führen.» Doch wolle er alles versuchen. Sollte es keine Lösung geben, sei ein Verfahren nach Artikel 7 nicht ausgeschlossen.

Artikel 7 des EU-Vertrags sieht vor, dass bei einer «schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung» der europäischen Werte einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz die Stimmrechte entzogen werden können. (sda/dpa)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!