Nationalrat pocht auf den Jugendschutz vor Online-Pornografie

Nationalrat pocht auf den Jugendschutz vor Online-Pornografie

29.04.2026, 13:1029.04.2026, 13:10

Kinder und Jugendliche sollen online keine pornografischen Inhalte konsumieren können. Der Nationalrat will vom Bundesrat wissen, bis wann und mit welchen Mitteln sichergestellt werden kann, dass Anbieter verbindliche und wirksame Systeme zur Überprüfung des Alters einsetzen.

Augsburg, Bavaria, Germany - January 14, 2024: Internet porn site Pornub on a computer screen with parental control check *** Internet Porno-Website Pornub auf einem Computer Bildschirm mit der Jugend ...
Diese Überprüfung soll bisher verhindern, dass Minderjährige auf die Pornoseite Pornhub zugreifen können – ein Beweis ist nicht erforderlich.Bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Namentlich will der Nationalrat geprüft haben, wie die E-ID für diesen Zweck genutzt werden könnte. Mit 129 zu 57 Stimmen bei 8 Enthaltungen hat er am Mittwoch ein entsprechendes Postulat von Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) überwiesen. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden.

Das Strafgesetzbuch verbiete Minderjährigen den Zugang zu Pornografie, begründete Gugger sein Postulat. Trotz der Forderung des Parlaments von 2023, den Zugang zu Pornografie im Internet für unter 16-Jährige zu erschweren oder zu verunmöglichen, gelangten Minderjährige über einfache Umgehungswege auf solche Seiten.

Die heute üblichen Altersangaben, die Konsumierende selbst machen, sind laut Gugger «offensichtlich unzureichend». Andere Staaten in Europa hätten wirksamere Systeme. «Die Schweiz würde mit meiner Forderung keine Vorreiterrolle einnehmen.»

Der Zugang für unter 16-Jährige zu pornografischen Inhalten sei ein Problem, räumte Mauro Tuena (SVP/ZH) ein. Doch zum Thema gebe es schon zahlreiche Berichte, und die zuständigen Kommissionen bearbeiteten das Thema bereits. Bestelle der Rat nun einen weiteren Bericht, riskiere man, diese Arbeiten zu verzögern.

Mit der E-ID werde man ab Ende 2026 ein Instrument zur Altersüberprüfung zur Verfügung haben, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in ihrer befürwortenden Stellungnahme. Ab 2028 träten gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die wirksame Systeme zur Kontrolle des Alters forderten.

Aber man könne sich nicht auf die E-ID als einziges Instrument für diese Überprüfung fixieren, da diese freiwillig bleiben müsse. Der verlangte Bericht könne eine Übersicht geben über Massnahmen und allfällige zu schliessende Lücken. (hkl/sda)

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