Der Flughafen Zürich hat erstmals einen Bericht über die Fluglärmbelastung vorgelegt. Der Kanton Aargau klagt über markante Überschreitungen der Grenzwerte, Zürich ist ernüchtert und das BAZL fordert Analysen und Lösungen.
Tagsüber okay, zwischen 23 und 24 Uhr aber deutlich zu laut: So lautet das Fazit des ersten Berichts über die Lärmbelastung nach Vorgaben der Lärmschutzverordnung zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Im Bericht legt die Flughafen Zürich AG (FZAG) Rechenschaft für das Jahr 2015 ab. Er wurde am Donnerstag vom BAZL veröffentlicht.
2015 wurde der FZAG vorgeschrieben, jährlich auszuweisen, wie gross die Fluglärmbelastung durch den Flugbetrieb ist. Sie muss Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte begründen und Massnahmen aufzeigen, wie die Limiten eingehalten werden könnten.
Die Flughafenbetreiberin hat den Bericht verfasst, die betroffenen Kantone, das BAZL und das Bundesamt für Umwelt haben Stellung genommen. Aus dem Bericht geht hervor, dass der genehmigte Tageslärm weitgehend eingehalten wurde. Anders sieht es zwischen 22 Uhr und Mitternacht aus.
Nachtlärm durch schwere Langstreckenflieger
In der ersten Nachtstunde von 22 bis 23 Uhr weist die FZAG mehr Landungen aus als erwartet. Dies führt zu einer etwas erhöhten Lärmbelastung der Südgemeinden. Gravierend werden die Überschreitungen laut Kantonen und BAZL in der zweiten Nachtstunde.
Von 23 bis 24 Uhr sind die Gebiete im Norden des Flughafens durch eine grössere Anzahl Starts betroffen - insbesondere von schweren Langstreckenmaschinen. Der Aargauer Regierungsrat merkt hierzu in seiner Stellungnahme an, die Flugzeuge der Kategorie «heavy» sorgten in der Region Würenlingen für eine massive Überschreitung der Grenzwerte.
Die FZAG gibt an, für die erhöhte Lärmbelastung nach 23 Uhr seien vor allem verspätete Starts verantwortlich. Sie erwähnt auch, dass der Zürcher Flughafen im internationalen Vergleich die strengsten Auflagen für Nachtflüge habe und fordert eine Anpassung der Lärmgrenzwerte nach oben. Der Entscheid dazu ist aktuell beim BAZL hängig.
Ursachen suchen und beseitigen
Der Kanton Zürich zeigt sich in seiner Stellungnahme ernüchtert darüber, dass die FZAG in ihrem Bericht keine Massnahmen aufzeige, welche kurz- und mittelfristig einen Beitrag zur Einhaltung des genehmigten Lärms leisteten. Es fehle eine Analyse der Verspätungssituation und die Passagen zur Lärmreduktion an den Flugzeugen seien unverbindlich formuliert, zeitlich nicht terminiert und in der Möglichkeitsform gehalten.
Das BAZL fordert für den Bericht 2016, den die FZAG gerade verfasst, mehr Angaben: Die Verspätungen sollen detailliert ausgewiesen und die Ursachen dafür analysiert werden. FZAG, Swiss und Skyguide sollen Massnahmen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte vorlegen.
Das BAZL will den Stand der Flottenerneuerung und die Auswirkung auf den Lärm wissen. Fluglärmgebühren seien ein gutes Lenkungsmittel, die FZAG soll ausweisen, wie der Stand ist. Und schliesslich sei zu prüfen, ob am Abend weniger Starts möglich sein sollen, um die Verspätungen zu verringern. (sda)