Mindestlohn für private Seniorenbetreuung

Private Betreuung

Mindestlohn für private Seniorenbetreuung

26.05.2014, 13:2626.05.2014, 13:37

Wer alte Menschen zu Hause betreut, hat in der Deutschschweiz künftig Anspruch auf einen Mindestlohn sowie geregelte Arbeitszeiten. Die Gewerkschaft Unia und der Verband «zu Hause leben» haben einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die private Seniorenbetreuung gutgeheissen.

Ausgehandelt wurde der GAV von der Gewerkschaft Unia und dem Firmenverband «zu Hause leben». Beide Seiten stellten ihn am Montag in Bern den Medien vor. In Kraft treten soll er am 1. Januar 2015. Der GAV gilt für private, nicht gemeinnützige Betriebe – also nicht für die gemeinnützige Spitex – und Agenturen, die in der Deutschschweiz in der nicht-medizinischen Betreuung tätig sind. Er schreibt einen Mindestlohn vor: Ab 2018 müssen die Seniorenbetreuerinnen und -betreuer mit mindestens 22 Franken pro Stunde bezahlt werden.

Der Verband «zu Hause leben» wurde im November 2012 gegründet. Bisher haben sich 30 Betriebe angeschlossen. Für die Betreuung von Senioren zu Hause will der Verband ein Qualitätslabel schaffen und ein Berufsbild erarbeiten. Er hat sich als Ziel gesetzt, eine Ausbildung bis zum eidgenössischen Fähigkeitsausweis anzubieten. (sda/whr)

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