In der Affäre um heimliche Gesprächsmitschnitte hat Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy einen Erfolg vor Gericht errungen: Ein Gericht in Paris ordnete am Freitag an, dass die Internet-Nachrichtenseite Atlantico die Gesprächsauszüge nicht weiterverbreiten darf.
Der konservative Ex-Staatschef und seine Frau Carla Bruni-Sarkozy hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichungen verlangt. Sarkozys früherer enger Berater Patrick Buisson hatte die Aufnahmen mit einem Diktiergerät heimlich im Elysée-Palast, aber auch im Auto und andernorts gemacht. Atlantico und das Enthüllungsblatt «Le Canard Enchaîné» hatten vergangene Woche Auszüge von Buissons Mitschnitten veröffentlicht und damit ein politisches Erdbeben in Frankreich ausgelöst.
In den Aufnahmen, die insgesamt hunderte Stunden umfassen sollen, ist unter anderem zu hören, wie Sarkozy sich im Jahr 2011 abfällig über Minister seiner damaligen Regierung äussert. Auch ein aufgezeichnetes, privates Gespräch zwischen Sarkozy und Bruni wurde veröffentlicht. Sarkozy und seine Frau hatten ihren Eilantrag mit der «Verletzung ihrer Privatsphäre» begründet. (rar/sda/afp)