Redaktionelles: Diese journalistischen Grundsätze gelten bei watson News

Redaktionelle Grundsätze bei watson

09.11.2021, 16:0709.11.2021, 21:26

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Journalistische Grundsätze

Berichterstattung vs. Kommentar

watson trennt Berichterstattung und Kommentar. Bei watson gibt es Aktualitäts-Berichterstattung, die vermittelt, was passiert. Es gibt die Analyse der Aktualitäts-Berichterstattung, dievermittelt, warum etwas passiert oder passiert ist. Und es gibt die Kommentierung von Ereignissen, die die Haltung von watson oder ihrer Autoren zu einer Thematik widergibt. Kommentare, Aktualitäts-Berichterstattung sowie Analysen werden entsprechend gekennzeichnet.

Debatte

watson ist sowohl Plattform für, als auch Stimme in gesellschaftspolitischen Debatten, bezieht seine User in diese mit ein und trägt so zu ihrer politischen Mündigkeit bei.

Kommunikation

watson wirkt jeder Kommunikation entgegen, die darauf abzielt, Bevölkerungsgruppen zum eigenen politischen oder wirtschaftlichen Nutzen gegeneinander auszuspielen.

Diskurs

watson bringt sich als progressive, öffnungsfreundliche, law-and-order kritische und integrative Stimme für Gleichberechtigung aller in allen Bereichen in den öffentlichen Diskurs ein.

Meinungsbildung

watson berücksichtigt bei der Auswahl der Quellen alle relevanten Stimmen, damit sich die Öffentlichkeit eine fundierte Meinung bilden kann.

Geschlecht

watson achtet bei der Berichterstattung auf die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern.

Sachgerechtigkeit

watson orientiert sich an den Richtlinien zu den Pflichten und Rechten des Schweizer Presserats.

Korrekturen

watson steht zu seinen Fehlern und korrigiert diese transparent an selber Stelle, an der es sie begangen hat. Inhaltliche Korrekturen werden im Artikel vermerkt. Falsche Schreibweise sowie Tippfehler werden ohne Hinweis direkt im Artikel korrigiert.

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle trägt dazu bei, Konflikte zu lösen oder zumindest zu entschärfen, die Qualität der Berichterstattung zu verbessern und die Meinungsvielfalt sicherzustellen. Beanstandungen über publizierte redaktionelle Inhalte müssen schriftlich erfolgen. In einer Begründung muss angegeben werden, in welcher Hinsicht der Inhalt mangelhaft sein soll.

OMBUDSMANN
René Rhinowom
budsstelleazmedien@chmedia.ch
AZ Zeitungen AG
Ombudsstelle
Neumattstrasse 1
CH-5001 Aarau

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