EU-Gutachter: Staaten müssen Flüchtlingen in Härtefällen Visa geben

EU-Gutachter: Staaten müssen Flüchtlingen in Härtefällen Visa geben

07.02.2017, 11:56

In ihrem Heimatland von Folter bedrohte Menschen haben das Recht zur Einreise nach Europa - das geht aus einer Einschätzung eines Gutachters beim EU-Gerichtshof (EuGH) hervor. EU-Staaten dürften in solchen Fällen die Ausstellung humanitärer Visa nicht verweigern

EU-Mitgliedstaaten seien verpflichtet, humanitäre Visa zu erteilen, wenn ernsthafte Gründe dafür sprächen, dass Betroffenen ansonsten «Folter» oder eine andere unmenschliche Behandlung drohten, argumentiert Generalanwalt Paolo Mengozzi in einer am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-638/16).

Ein Urteil in diesem Eilverfahren fällt erst in einigen Wochen. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihm aber.

Syrische Familie stellte Antrag

In dem vorliegenden Fall geht es um ein syrisches Ehepaar mit drei kleinen Kindern aus Aleppo, das im Oktober bei der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visumsanträge nach dem EU-Visakodex gestellt hatte.

Einer der Antragssteller berichtete laut EuGH von Entführung und Folter durch eine bewaffnete Gruppe. Die Betroffenen hätten aufgrund von Grenzschliessungen keine Möglichkeit gehabt, sich in einem anderen Land als Flüchtling zu registrieren, erklärte der Generalanwalt.

Belgien lehnte den Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass es nicht zur Aufnahme aller Personen verpflichtet sei, die katastrophale Situationen erlebt hätten. Der für Migration zuständige Minister Theo Francken sagte im November, dass mit einer Flut von Anträgen zu rechnen sei, wenn sein Land Flüchtlingen gewöhnliche Touristenvisa gewähre.

Vor allem 2015 versuchten viele Flüchtlinge aus Syrien, mit Hilfe von Schleppern sich in der EU in Sicherheit zu bringen. Seit den Vereinbarungen der EU mit der Türkei im Frühjahr 2016 kommen aber weit weniger Flüchtlinge aus Syrien über die Ägäis nach Europa. Stattdessen sollen die Syrer in der Türkei versorgt werden.

Asylanträge können bisher in der Regel nur innerhalb der EU gestellt werden, nicht bei den Botschaften oder Konsulaten der 28 EU-Länder in Drittstaaten. (sda/dpa/reu)

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