Zugesicherte Beiträge für Unterstützung von Asbestopfer

Zugesicherte Beiträge für Unterstützung von Asbestopfer

19.12.2016, 13:16

Personen, die nach 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor erkrankt sind, sollen finanzielle und psychologische Unterstützung erhalten. Vertreter des Runden Tisches haben am Montag die Eckwerte für die Schaffung eines neuen Fonds präsentiert.

Daran nehmen verschiedene Paritätische Berufskommissionen, die Asbest verarbeitende Branche, die Versicherungsbranche und Bahnunternehmen teil. Diese haben bereits Beiträge in der Höhe von 30 Millionen Franken zugesichert. Für den Fonds dürften bis 2015 insgesamt rund 100 Millionen Franken benötigt werden.

Vor den Medien präsentierten die Vertreter des Runden Tisches ihren Schlussbericht zu Asbest präsentiert. Die Grundsätze seien leicht zu formulieren - die Lösungen jedoch schwierig zu finden gewesen, sagte Bundesrat Alain Berset vor den Medien in Bern.

Alt Bundesrat Moritz Leuenberger, der den Runden Tisch zu Asbest leitete, betonte, dass die Beiträge freiwillig seien. Die Gebäudeversicherer hätten die Beteiligung am Fonds abgelehnt, worüber Leuenberger «ein wenig enttäuscht» war.

120 Neuerkrankungen jährlich

Gemäss dem Schlussbericht erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen an einem Mesotheliom, weil sie eine Krebs erregende Menge Asbestfasern eingeatmet haben. Rund 30 von ihnen erhalten keine Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, weil ihre Krankheit nicht berufsbedingt ist.

Das könnte beispielsweise Fussgänger betreffen, die einer Baustelle entlang liefen, auf welcher asbesthaltige Baumaterialien verarbeitet wurden. Mit dem Fonds sollen alle an einem asbestbedingten Mesotheliom Erkrankten eine finanzielle Unterstützung erhalten - unabhängig davon, ob es sich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt oder nicht.

Die maximale Höhe der Zahlung aus dem Fonds orientiert sich an den Leistungen, welche die obligatorische Unfallversicherung an Personen mit einer anerkannten, asbestbedingten Berufskrankheit entrichtet.

Auch vorgesehen sind pauschale und einmalige Abgeltungen an die Hinterbliebenen nach dem Tod der Betroffenen. Diese Leistungen treten anstelle des Haftpflichtanspruchs. Alain Berset erachtet diese Lösung als «guten Kompromiss». Damit sei ein wichtiger Schritt in diesem «trauriger Kapitel» gemacht worden.

Stiftung übernimmt die Aufgaben

In den nächsten Wochen soll eine Stiftung gegründet werden, die die Gesuche prüft und die Unterstützung gewährleistet. Insgesamt rechnet der Runde Tisch mit Kosten von rund 100 bis 145 Millionen Franken bis im Jahr 2025. Sollte der Fonds über das Jahr 2025 hinaus beansprucht werden, müsste eine Nachfolgelösung gefunden werden.

Die Diagnose sei häufig ein Schock für die betroffene Person und ihre Angehörigen, sagte alt Bundesrat Moritz Leuenberger. Um ihnen sowie potentiell Betroffenen zu helfen, soll ein kostenloser Betreuungsservice aufgebaut werden. Lokale Lungenligen sind daran, Pilotprojekte in der Deutsch- und der Westschweiz zu erarbeiten.

«Meilenstein» bei Asbestbewältigung

Sowohl die Gewerkschaft Unia als auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse begrüssen die Schaffung eines Fonds. Dieser sei nach dem Asbestverbot von 1989 ein zweiter Meilenstein auf dem Weg zu einer würdigen Bewältigung, wie sie in ihren Mitteilungen vom Montag schreiben.

Allerdings seien für eine nachhaltige Wirkung weitere Gelder nötig und die Finanzierung des Fonds müsse innert nützlicher Frist gesichert werden. Zudem sollten Branchen, Unternehmen und Gebäudeversicherer, die sich noch nicht beteiligt haben, ihre «gesellschaftliche Verantwortung» wahrnehmen.

Asbest in Baumaterialien

Unter der Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger suchten am Runden Tisch seit 2015 Vertreter der Geschädigten, von Asbest produzierenden oder verarbeitenden Unternehmen, Gewerkschaften, Wirtschaft, Bund und Suva Lösungen.

Asbest wurde insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren in Baumaterialien verarbeitet und sowohl auf dem Bau als auch in der Industrie breit verwendet. Ab 1971 galt ein Grenzwert und 1990 herrscht ein generelles Asbestverbot. (sda)

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