Die Strafverfolgungsbehörden sollen Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um Skype-Gespräche von Kriminellen mithören zu können. Der Ständerat hat am Mittwoch als Erstrat Gesetzesänderungen gutgeheissen, mit welchen der Bundesrat die Überwachung ans Internetzeitalter anpassen will.
Die Beratungen über das totalrevidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hatten bereits vergangene Woche begonnen. Zur Debatte steht ausschliesslich die Überwachung im Rahmen von Strafverfahren. Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte gleich zu Beginn, mit dem Nachrichtendienst, der präventiven Überwachung und dem Bespitzeln von unbescholtenen Bürgern habe dies nichts zu tun.
Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Im vergangenen Jahr wurden in über 10'000 Fällen solche Aktionen angeordnet. Weil sich die Telekommunikation in den letzten Jahren stark verändert hat, will der Bundesrat nun aber die Regeln anpassen.
Heute können sich Kriminelle mit verschlüsselter Internet-Telefonie einer Überwachung entziehen. Um in solchen Fällen mithören zu können, sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig Government Software (GovWare) einsetzen dürfen, auch «Staatstrojaner» genannt. Schon heute lassen die Gerichte solche Programme zu, doch ist die Rechtslage umstritten (jas/sda).
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