Die Kantone wollen gestohlene Bankdaten weiter nutzen können, um Steuersünder zu stellen. Sie wehren sich gegen ein von den Bürgerlichen im Parlament vorangetriebenes Gesetz, das auch jene bestrafen will, die gestohlene Daten nutzen. Damit zielt das Gesetz auf die Steuerbehörden.
Die Kantone fürchten, sich bald in Gesellschaft von Dieben und Hehlern gestohlener Bankdaten auf der Anklagebank wiederzufinden, sollte das Gesetz in der vorgeschlagenen Form durchkommen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will nicht nur Datendiebe selbst härter bestrafen sondern auch jene, die gestohlene Bankdaten weitergeben oder verkaufen, und jene, die diese Daten nutzen. Zu Letzteren gehören auch die Kantone, die damit Steuersünder dingfest machen. (whr/sda)