Sieben Jahre nach einem schweren Panzerunfall auf dem Waffenplatz von Bure im Kanton Jura sind die drei Angeklagten am Donnerstag teilweise schuldig gesprochen worden. Von einer Bestrafung sah die Militärjustiz ab. Das begründete Urteil steht noch aus.
Bei dem Unfall sind am 9. November 2010 drei Radschützenpanzer ineinander geprallt. Dabei wurden 26 Armeeangehörige verletzt, einer von ihnen erlitt einen Schädelbruch, andere hatten Frakturen oder Quetschungen an Rücken, Beinen oder im Gesicht sowie Hirnerschütterungen. Der Schaden an den drei Panzern betrug rund 457'540 Franken.
Angeklagt waren ein Leutnant, der einen falschen Befehle gegeben hatte, sowie zwei Fahrer. Einer der Fahrer bremste zu spät, der andere hatte Drogen konsumiert. Alle drei müssen laut Schuldspruch lediglich Gerichtskosten in Höhe von 850 Franken übernehmen.
Staubentwicklung
Der Auffahrunfall ereignete sich bei einer Verschiebung innerhalb des Waffenplatz-Geländes. Die Mannschaften waren auf dem Rückweg vom Mittagessen zum Übungsplatz. Beim Einbiegen nach rechts in eine unbefestigte Strasse kam es zu einer starken Staubentwicklung und in der Folge zu einer Auffahrkollision von drei Panzern. Der Panzer des Zugführers, der voraus fuhr, blieb unversehrt.
Der Unfallverursacher hielt gemäss Anklageschrift einen Abstand zum vorderen Panzer von maximal 30 Metern. Er handelte auf Anordnung seines Zugführers, der den Befehl gegeben hatte, bei einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern einen Abstand von 10 Metern zum vorderen Fahrzeug einzuhalten. Bei dieser Geschwindigkeit beträgt der Bremsweg der Panzer jedoch mindestens 58 Meter.
Zudem habe der Unfallverursacher «nicht sofort und massiv bis zum Stillstand abgebremst, als er aufgrund der Staubentwicklung keine Sicht mehr hatte», heisst es in der Anklageschrift weiter. Der Fahrer wurde der fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung wurde er freigesprochen.
Gefährdung von Untergebenen
Der Zugführer wurde wegen Gefährdung von Untergebenen und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Freigesprochen wurde er dagegen von der Anklage des Missbrauchs und der Verschleuderung von Material sowie der Anstiftung zur Verkehrsregelverletzung.
Ein zweiter Fahrer konnte seinen Panzer zwar ohne Kollision brüsk anhalten. Angeklagt wurde er, weil er Ecstasy, Kokain und Cannabis konsumiert hatte, wie Urin- und Bluttests ergaben. Er hatte laut Militärjustiz drei Tage vor der Übung «wissentlich und willentlich» die Drogen konsumiert.
Er ist der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen worden - in der Armee herrscht ein generelles Verbot des Drogen- und Alkoholkonsums. Dagegen wurde er vom Vorwurf des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und des unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln freigesprochen. (sda)