Genfer Justiz entlässt Erwin Sperisen aus der Haft

Genfer Justiz entlässt Erwin Sperisen aus der Haft

22.09.2017, 20:52

Die Genfer Justiz hat am Freitag entschieden, dass Erwin Spersien aus dem Gefängnis entlassen wird. Sie kommt damit einem Urteil des Bundesgerichts nach. Sperisen wurde unter Hausarrest gestellt.

Wie im am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil verlangt, legt die Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichts Ersatzmassnahmen fest. So wurde er in der Wohnung seiner Frau in der Altstadt unter Hausarrest gestellt und muss eine elektronische Fussfessel tragen.

Sperisen darf zwar zweimal pro Tag das Haus verlassen, muss sich aber zugleich dreimal pro Woche auf einem Genfer Polizeiposten melden. Weil noch verwaltungsrechtliche Details zu klären sind, kommt er nicht vor Montag frei.

Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger sitzt seit über fünf Jahren in Haft. Er wurde vom Genfer Kantonsgericht im Juli 2015 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Sperisen wurde wegen Mordes an zehn Menschen schuldig gesprochen.

Die Vorwürfe drehen sich um Anordnungen, die Erwin Sperisen während seiner Zeit als Polizeichef des Zentralamerikanischen Staates Guatemala getätigt haben soll. Die Verurteilung wurde nicht rechtskräftig, da Sperisen das Urteil ans Bundesgericht weiterzog.

Dieses hiess Mitte Juli eine Beschwerde gegen die lebenslängliche Freiheitsstrafe teilweise gut und gab den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurück. Ein zweiter Prozess vor dem Genfer Kantonsgericht ist für den 28. November angesetzt.

Anwälte von Sperisen zuversichtlich

Am Freitag hiess das höchste Gericht auch eine Beschwerde von Sperisen gegen die Haft teilweise gut. Selbst wenn die Vorwürfe schwerwiegend seien und eine lange Freiheitsstrafe drohe, dürfe die Haft derzeit nicht weitergeführt werden, schreibt das Bundesgericht.

Die Tatvorwürfe hätten sich mit der teilweisen Gutheissung von Sperisens erster Beschwerde abgeschwächt. Dieser Befund stimmte die beiden Verteidiger von Sperisen zuversichtlich. «Das ist noch kein Freispruch, aber ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Unschuld unseres Mandanten», sagte der Anwalt Florian Baier am Freitag. (sda)

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